Kassel – Falls es in einem Betrieb zu einem schweren Brand kommen sollte, macht dies unweigerlich eine Evakuierung notwendig – eine Evakuierung der eigenen Mitarbeiter ebenso wie weiterer Personen, die sich zu dieser Zeit in den Gebäuden oder auf dem Firmengelände aufhalten. Hierzu zählen sowohl Kunden und Besucher als auch Lieferanten und Servicekräfte anderer Unternehmer, beispielsweise im Reinigungsdienst.
Nach der Arbeitsstättenverordnung – darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin – ist es grundsätzliche Pfli…