… Zudem müssen Glaubwürdigkeitsprobleme in den Griff bekommen werden – viele neue rechtliche Änderungen zeugen aktuell davon, dass die anfängliche „Wild-West-Zeit“ gerade zu Ende geht. „Gute Werbung ist die Kunst der Verführung, nicht die der Irreführung“, sagt Tanja Höllger.
Die werbetreibenden Unternehmen sollten Influencer Marketing – das letztlich auf den altbewährten Prinzipien von „Mundpropaganda“, „Fürsprechen“ und „Weiterempfehlen“ beruht – daher transparent, marken- und zielgruppenadäquat, interaktionsorientiert und besser dosiert einsetzen. …
… gute und neue Einnahmequellen. Dabei muss der Spagat zwischen Verbraucherorientierung und berechtigten Eigeninteressen gelingen. Mehr Orientierung, Begeisterung und die Kunst der Verführung sind in der Werbung gefragt, nicht Langeweile, Verschleierung oder Irreführung.“
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Geliefert werden umfangreiche Detailergebnisse zum Werbeerleben …
… zum Beispiel das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) allgemeine rechtliche Grundsätze für Werbung auf. Auf der einen Seite werden hier die Gebote von Wahrheit, Klarheit und auch Richtigkeit definiert und auf der anderen Seite auch die Verbote von Irreführung und Täuschung definiert. Ebenso werden im UWG auch bestimmte Arten von Werbung als unlauter, z.b. diskriminierende und herabsetzende Werbung definiert und es schützt ebenfalls vor Verwechslungsgefahr. Genauso verbietet es unter anderem auch die Lockvogelwerbung.
Da bedeutet also: Werbung …
… Verbrauchern geschätzt, weil Markenprodukte für hochwertige Qualität, Langlebigkeit und verlässlichen Kundenservice stehen. Deshalb wird in der Werbung für die unterschiedlichsten Artikel gerne der Hinweis auf die "Marke" genutzt. Das führt allerdings nicht selten zu Irreführungen, denen der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem aktuellen Urteil einige Begriffsklärungen entgegensetzt (I ZR 89/12). Demnach weist der Begriff "Markenqualität" lediglich darauf hin, dass die Ware in qualitativer Hinsicht den Produkten anderer Markenhersteller entspricht. …
… Preise gegenüberstellte. Im Text des Prospekts wies er darauf hin, dass die Kollektion eine Weltneuheit sei, zu deren Markteinführung er als Hersteller hohe Rabatte geben könne.
Die Klägerin, ein Freiburger Wettbewerber, sah in dieser Werbung eine Irreführung und einen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot. Ihre Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die dagegen eingelegte Revision des Beklagten zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat die Ansicht des Berufungsgerichts bestätigt, dass die Bedingungen …
… des BGH allerdings bald Geschichte sein könnte.
Das Urteil - Aus für die Preissuchmaschinen?
Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.03.2010 entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt (im BGH-Fall eine Espressomaschine), wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Der durchschnittlich informierte Nutzer einer Preissuchmaschine geht nach Auffassung des BGH davon aus, dass die auf dieser Seite angebotenen …
Die Umwelteigenschaften eines Produktes werden immer wichtiger für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Damit steigt das Interesse der Unternehmen, umweltbezogene Aussagen in der Werbung zu treffen. Um dabei Fehler und Irreführungen zu vermeiden, hat die Internationale Handelskammer (ICC) ein neues globales Rahmenwerk zu verantwortlicher Umweltkommunikation veröffentlicht. Eine auch ins Deutsche übersetzte Checkliste gibt Marketing- und Werbefachleuten praktische Hilfestellung für umweltbezogene Werbung an die Hand.
Das Dokument wird heute der …
Verwendet ein Unternehmen in der Werbung eine Bezeichnung zusammen mit dem Zusatz „®“, obwohl es für den betreffenden Begriff überhaupt keine Markenrechte hat, so ist dies regelmäßig eine wettbewerbsrechtliche Irreführung.
Hierauf verweist Rechtsanwalt Mathias Zimmer-Goertz von der Kanzlei Rayermann Zimmer Rechtsanwälte unter Hinweis auf ein entsprechendes Urteil des BGH vom 26.02.2009 (Az. I ZR 219/06).
In dem entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen die Bezeichnung „Thermoroll®“ in seiner Werbung benutzt, ohne Inhaber einer solchen Marke zu …
… Menge an geschütztem Regenwald nimmt somit nicht direkt zu. Desweiteren werden von den 11,50 Euro pro Kasten Krombacher Bier lediglich 6,7 Cent an den WWF gespendet. Also nicht genug Geld um tatsächlich 1 m² Regenwald für 100 Jahre zu schützen.“ – Eine eindeutige Irreführung der Verbraucher und somit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
„Jetzt kann man natürlich sagen, wenn Krombacher Insgesamt 1 Mio. Euro gespendet wurden, um 15 129 370 m² Regenwald zu schützen, ist das doch sehr löblich. Generelles Sponsoring ist ja erlaubt, außerdem gibt es …
11.09.2008
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