Der ZBSH „Zentraler Berufsverband der Sicherheitsdienstleister für den Handel e. V.“ stellt fest, dass die Umsetzung und Einhaltung der Änderungen im Bewachungsrecht, die am 26. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2002, S. 2724 ff) verkündet wurden, leider von den Verantwortlichen noch nicht kontrolliert werden.
Durch die Übergangsregelung bis 01. Juli 2005, in der noch ohne die Sachkundeprüfung in den sogenannten Bewachungstätigkeiten gearbeitet werden darf, ist diese einschneidende Änderung gemäß § 34 a Gewerbeordnung bei den Kontrollo…
05.07.2005
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