(openPR) Der ZBSH „Zentraler Berufsverband der Sicherheitsdienstleister für den Handel e. V.“ stellt fest, dass die Umsetzung und Einhaltung der Änderungen im Bewachungsrecht, die am 26. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2002, S. 2724 ff) verkündet wurden, leider von den Verantwortlichen noch nicht kontrolliert werden.
Durch die Übergangsregelung bis 01. Juli 2005, in der noch ohne die Sachkundeprüfung in den sogenannten Bewachungstätigkeiten gearbeitet werden darf, ist diese einschneidende Änderung gemäß § 34 a Gewerbeordnung bei den Kontrollorganen noch nicht präsent.
Dies bedeutet, sofern keine Befreiungstatbestände vorliegen, dass jeder Unternehmer oder Angestellte ab 01. Juli 2005 die Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert haben muß, der eine der aufgeführten Tätigkeiten ausüben will:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr wie Citystreifen etc.
- Schutz vor Ladendieben durch Einzelhandelsdetektive u. a.
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Der ZBSH hofft nun, dass durch den zu erbringenden Nachweis, den schwarzen Schafen dieser Branche das Handwerk gelegt wird. Damit könnten ordentlich arbeitende Unternehmen, die schon immer Ihr Personal mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung geschult und ausgebildet haben, wieder konkurrenzfähige Angebote erstellen. Außerdem verhindert die notwendige Prüfung ein rekrutieren von Sicherheitsmitarbeitern von der Straße, wie es früher einmal üblich war.
Die geprüften Mitarbeiter bekommen durch die Ausbildung das Handwerkszeug um die Einhaltung der Rechtswege zu gewährleisten und das Wissen, zur Unterscheidung von hoheitlichen Aufgaben, die der Polizei vorbehalten sind und der sicheren Anwendung der für sie notwendigen Gesetze.
Der „Zentrale Berufsverband der Sicherheitsdienstleister für den Handel e. V.“ in Bonn hilft gerne bei aufkommenden Fragen von Auftraggebern wie auch Auftragnehmern zur Einhaltung der neuen Vorschriften.







