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VRVZ GmbH

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Pressekontakt und weitere Informationen: Lazar Vesin Geschäftsführer VRVZ GmbH Kantstraße 38 22089 Hamburg Telefon: 040 - 219 763 38 Telefax: 040 - 320 299 34 Internet: www.vrvz.de Email: vesin@vrvz.de Facebook: www.facebook.com/vrvz.info Twitter: www.twitter.com/#!/VRVZ

Über das Unternehmen

www.vrvz.de »Das Verkehrsrecht-Verzeichnis« ist das größte kostenfreie Fachportal mit Informationen zum Thema Verkehrsrecht & Verkehrsunfall im deutschsprachigen Raum. Die Online-Plattform bietet Unfallopfern die Möglichkeit, ihren Verkehrsunfall schnell, einfach, anonym und kostenfrei ins Internet zu stellen, um Unfallzeugen zu suchen. Außerdem bietet www.vrvz.de ein umfassendes, leicht verständliches Verkehrsrechtslexikon, einen Bußgeldrechner sowie weitere Informationsangebote rund um das Thema KFZ und Verkehr. Betreiberin von www.vrvz.de ist die in Hamburg ansässige VRVZ GmbH.

Aktuelle Pressemitteilungen von VRVZ GmbH
Bild: unfall heute – Das Verkehrsrecht Verzeichnis vrvz.de feiert sein dreijähriges JubiläumBild: unfall heute – Das Verkehrsrecht Verzeichnis vrvz.de feiert sein dreijähriges Jubiläum
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unfall heute – Das Verkehrsrecht Verzeichnis vrvz.de feiert sein dreijähriges Jubiläum

Hamburg, 12. November 2014 Am 11.11.2011 ist das Verkehrsrecht Verzeichnis erstmals online gegangen. Seitdem bietet das Portal einen bundesweit einzigartigen Suchdienst für Unfallopfer und Unfallzeugen. Darüber hinaus hat es in der Zwischenzeit sein kostenfreies Informationsangebot zum Verkehrsrecht stetig ausgebaut. Allein im letzten Jahr wurde es über 1 Million mal in Anspruch genommen. Größtes Infoportal Verkehrsunfall Drei Jahre nach seinem offiziellen Start erfreut sich vrvz.de als größtes Infoportal zum Thema Unfall und Verkehrsunfa…
12.11.2014
Bild: Attest - Worauf zu achten istBild: Attest - Worauf zu achten ist
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Attest - Worauf zu achten ist

Im Alltag spielen ärztliche Atteste eine große Rolle, um gesundheitliche Einschränkungen zu belegen. So auch bei einem Verkehrsunfall, wo es darum geht, Verletzungen nachzuweisen, die man durch ihn erlitten hat. Bevor Sie eine ärztliche Bescheinigung an ihren Arbeitgeber, Behörden oder Versicherungen weiterleiten, sollten Sie das Attest unbedingt auf seine Richtigkeit überprüfen. www.vrvz.de »Das Verkehrsrecht-Verzeichnis« fasst zusammen, worauf Sie vor allem achten sollten: 1. Stimmen Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse etc.)? 2. Stimm…
02.05.2012
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