Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistung zu entschädigen.
Bei der Erfüllung dieses Dienstleistungsauftrages steht der Mensch im Mittelpunkt. Daher gilt: „Prävention vor Rehabilitation, Rehabilitation vor Rente".
Kinder, die in Tageseinrichtungen oder von anerkannten Tagespflegepersonen betreut werden, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung kostenlos versichert. Damit erst gar keine Unfälle entstehen, nimmt Präventionsarbeit eine wichtige Rolle bei der Arbeit der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern ein.