Die Anwaltskanzlei STORR & STORR ist eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Storr und Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr in München. Kernkompetenzen der Rechtsanwälte Storr sind das gesamte Sozialrecht, das Internetrecht, It-Recht, Arbeitsrecht und Erbrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Storr gründete die Anwaltskanzlei in München vor über 40 Jahren. Als Fachanwalt für Sozialrecht ist er Spezialist in allen Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts. Er ist Experte im Bereich des Rentenrechts und berät Sie auch gerne in allen Bereichen des Erbrechts und Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (It-Recht) und Fachanwalt für Sozialrecht. Außerdem bietet er Rechtsberatung im Internetrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Erbrecht und Urheberrecht an. Er hat im Rentenrecht promoviert und ist Lehrbeauftragter für Sozialrecht.