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Storr & Storr

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Anwaltskanzlei STORR & STORR Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Prof. Dr. Peter Storr und Dr. Oliver C. Storr Franz-Senn-Straße 9 81377 München, Deutschland Tel: +49 (0)89 7192189 Fax: +49 (0)89 7149574 eMail: kanzlei@storr.eu Web: http://www.storr.eu

Über das Unternehmen

Die Anwaltskanzlei STORR & STORR ist eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Storr und Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr in München. Kernkompetenzen der Rechtsanwälte Storr sind das gesamte Sozialrecht, das Internetrecht, It-Recht, Arbeitsrecht und Erbrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Storr gründete die Anwaltskanzlei in München vor über 40 Jahren. Als Fachanwalt für Sozialrecht ist er Spezialist in allen Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts. Er ist Experte im Bereich des Rentenrechts und berät Sie auch gerne in allen Bereichen des Erbrechts und Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (It-Recht) und Fachanwalt für Sozialrecht. Außerdem bietet er Rechtsberatung im Internetrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Erbrecht und Urheberrecht an. Er hat im Rentenrecht promoviert und ist Lehrbeauftragter für Sozialrecht.

Aktuelle Pressemitteilungen von Storr & Storr
Insolvenz von Lehmann Brothers zieht weite Kreise
Storr & Storr

Insolvenz von Lehmann Brothers zieht weite Kreise

Deutsche Anleger, die in Zertifikate der US-Bank Lehmann Brothers investiert haben, werden seit geraumer Zeit die Entwicklungen mit Interesse verfolgen. Allerdings sollte jeder, der durch den Kauf von Zertifikaten und die Insolvenz von Lehmann Brothers finanziellen Schaden erlitten hat, die Dinge nicht nur beobachten, sondern ebenfalls aktiv werden. Eine Klage wird hier aller Voraussicht nach, unvermeidlich sein. Im ZDF-Fernsehmagazin Frontal 21 erklärte der Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen Bank Lehman Brothers am 07.04.2009 in den N…
31.07.2009
Keine Nachzahlungspflicht für Arbeitgeber bei versehentlicher privater Krankenversicherung
Storr & Storr

Keine Nachzahlungspflicht für Arbeitgeber bei versehentlicher privater Krankenversicherung

Die Rechtsanwälte Storr & Storr haben vor dem Sozialgericht München ein interessantes Urteil erstritten. Ein Arbeitgeber hatte einem Beschäftigten Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung bezahlt aber keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt, da er davon ausging, dieser sei wegen Überschreitens der Jahresentgeltgrenze versicherungsfrei. Dabei handelte es sich aber um einen Irrtum. Nach einer Betriebsprüfung verlangte die AOK eine Nachforderung über 15.000 EUR. Diese Rechtsfrage ist bis jetzt noch nich…
26.06.2009
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