Anlass waren die immer gleichen Probleme aller Hundeführer, die sich der Bejagung des Schwarzwildes angenommen haben:
? Sobald man als Hundeführer mit Waffe im Treiben unterwegs ist, zählt man für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Jagdgast und ist nicht gegen Unfälle versichert. Aus Sicherheitsgründen ist das mitführen einer Waffe aber unumgänglich. Eine private Unfallversicherung ist bei einem Schadensfall in ihrem Leistungsumfang wesentlich geringer als eine BG.
? Es passieren immer wieder Unfälle mit den Hunden, die dann regelmäßig hohe Tierarztkosten verursachen. Dies stellt eine Belastung für die Hundeführer dar.
? Nicht zuletzt bestehen Haftpflichtrisiken für den Hundeführer durch den Hundeeinsatz.
? Durch unsere Arbeit entstehen im Laufe eines Jahres nicht zu geringe Kosten durch Materialverschleiß und auch durch die Ausbildung und Haltung der Hunde.
So wuchs im Laufe der Zeit die Idee einen Stöberhundverein zu gründen. Diese Idee wurde Anfang dieses Jahres in die Tat umgesetzt. Es wurde ein Verein gegründet und es gelang den Versicherungsschutz über die Verwaltungsberufsgenossenschaft zu erreichen.