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Stiftung für Erbrecht

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Kontakt: Kester-Häusler-Stiftung Häusler-Villa Dachauer Straße 61 82256 Fürstenfeldbruck Tel. 08141/41548 Fax 08141/41456 Email: info@kester-haeusler-stiftung.de www.kester-haeusler-stiftung.de

Über das Unternehmen

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender
E-Mail: E-Mail

Karin Wolfrum, Beauftragte des Vorstands
E-Mail: E-Mail

Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihrem Institut für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen und Rechtsprechung sowie Gesetzgebung im Bereich des Betreuungsrechts.

Aktuelle Pressemitteilungen von Stiftung für Erbrecht
Bild: Besuchsverbote sind MenschenrechtsverletzungenBild: Besuchsverbote sind Menschenrechtsverletzungen
Stiftung für Erbrecht

Besuchsverbote sind Menschenrechtsverletzungen

In letzter Zeit häufen sich Besuchsverbote durch Betreuer, Vorsorgebevollmächtigte aber auch ehrenamtlichen Betreuer. Hintergrund der Besuchsverbote sind oftmals gewünschte Isolierung von älteren und kranken Menschen um Erbschaften zu sichern, um Isolierung durchzusetzen oder auch um Pflegemissstände zu kaschieren. Ein krasser Fall wurde gerade aus Königsbrunn bei Augsburg bekannt. Eine alte Dame kam auf Anordnung des vom Gericht eingesetzten Betreuers in ein Pflegeheim. Aus dem Grundstück der alten Dame wurden alle Bäume und Sträucher herau…
31.03.2014
Die Kündigung eines Mietvertrags im Erbfall
Stiftung für Erbrecht

Die Kündigung eines Mietvertrags im Erbfall

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 20.10.2010, AZ XII ZR 25/09 zu der Frage Stellung genommen, wie und unter welchen Voraussetzungen ein Mietvertrag gekündigt werden kann, wenn der ursprüngliche Mietvertrag durch einen Nießbraucher abgeschlossen wurde und dieser dann verstorben ist. Im Rahmen der erhöhten Bedeutung einer Vermögensnachfolge zu Lebzeiten ist diese Frage sehr praxisrelevant, denn häufig übertragen ältere Menschen eine Immobilie zu Lebzeiten an eine Person, die dann als neuer Eigentümer eingetra…
11.01.2011
Neue Entscheidung des BGH zur Auslegung von Ehegattentestamenten
Stiftung für Erbrecht

Neue Entscheidung des BGH zur Auslegung von Ehegattentestamenten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neuen Entscheidung vom 14.10.2010, AZ 31 Wx 84/10 zur Auslegung von gemeinschaftlichen Testamenten Stellung genommen. Solche gemeinschaftliche Testamente werden regelmäßig von Eheleuten abgefasst und werden auch als Ehegattentestamente bezeichnet. Setzen sich die Eheleute gegenseitig als Erben ein und danach die gemeinsamen Kinder, ist auch die Bezeichnung als sog. Berliner Testament üblich. Da diese Ehegattentestamente häufig ohne rechtliche Beratung handschriftlich von den Eheleuten gemeinsam erstell…
11.01.2011
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