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Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning

Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning

Schulze Wenning Steuerberatungsgesellschaft mbH Weseler Straße 111-113 48151 Münster Telefon: 0251 / 97 22 70 Telefax: 0251 / 97 22 791 E-Mail: email@schulze-wenning.de www.schulze-wenning.de

Über das Unternehmen

Die Kanzlei Schulze Wenning – Steuerberater aus Münster

Die Anforderungen für den Steuerberater sind in der heutigen Zeit gestiegen. Das klassische Anlegen von Akten gehört inzwischen der Vergangenheit an.

Internet der Dinge 4.0 heißt das Zauberwort. Hierzu zählen auch die Belege digital in einer sogenannten Cloud zu speichern. Wir als Ihr Steuerberater in Münster geben Ihnen das nötige Werkzeug in die Hand, um Ihre Belege nicht nur schnell, sondern auch rechtskomform nach GoBD zu sichern. Zudem haben wir uns auf das Im- und Exportieren von Dateien spezialisiert. Das bedeutet, wir kennen uns mit den nötigen Schnittstellen im E-Commerce-Bereich sehr gut aus.

Ganz gleich ob Amazon, Paypal, Ebay, JTL, Lexware oder andere Warenwirtschaftsysteme, wir haben die nötigen Schnittstellen, um jegliche Art von Buchungen ohne Probleme in unser System zu importieren.

Um die Arbeit für unsere Mandanten zu vereinfachen, bietet wir darüber hinaus auch ein eigenes Programm zum Buchen von Belege an. Neben einer einfachen OCR-Erkennung können Sie z.B. Ihre Rechnungen schnell schreiben, ablegen oder überweisen. Unsere Kanzlei ist seit über 30 Jahren in der Steuerberatung tätig.



Das vertrauensvolle Verhältnis der Mandanten zu unserer Kanzlei basiert auf der langjährigen Erfahrung und steten Verantwortungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Steuerberater und ihr Team sich engagiert und kompetent für Sie einsetzen wird.

Aktuelle Pressemitteilungen von Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning
Bild: Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in BauträgerfällenBild: Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in Bauträgerfällen
Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning

Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in Bauträgerfällen

Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in Bauträgerfällen Nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für an ihn erbrachte Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt (sog. Übergang der Steuerschuldnerschaft). Der Bundesfinanzhof hat den Anwendungsbereich dieser Vorschriften deutlich eingeschränkt. Nach seiner Auffassung sind Bauträger für die von ihnen in Auftrag gegebenen Bauleistungen nicht Schuldner der Umsatzsteuer. Es ist also nach allgemeinen Grund…
10.04.2018
Bild: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Leistungen einer KrankenhauscafeteriaBild: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Leistungen einer Krankenhauscafeteria
Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Leistungen einer Krankenhauscafeteria

Die Abgabe von Nahrungsmitteln und Speisen ist sowohl im Rahmen einer Lieferung, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen kann, als auch als sonstige Leistung (Dienstleistung), die immer dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegt, möglich. Entscheidend ist, welche Elemente überwiegen. Stellt der Gastwirt Mobiliar zur Verfügung, um den Verzehr an Ort und Stelle zu ermöglichen, liegt bei einem Verzehr an Ort und Stelle eine sonstige Leistung vor. Dient der möblierte Bereich allerdings nicht ausschließlich dazu, den Verzehr von Lebensmitteln …
09.04.2018
Bild: Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen ForderungBild: Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung
Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning

Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung

Wird ein Finanzgericht zulässigerweise angerufen, entscheidet es den Rechtsstreit grundsätzlich unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten. Bei einer Aufrechnung darf das Finanzgericht daher grundsätzlich auch entscheiden, ob eine rechtswegfremde (z. B. zivilrechtliche) Gegenforderung, mit der die Aufrechnung erklärt worden ist, bestand. Allerdings darf die Entscheidung über die rechtswegfremde Gegenforderung nicht in Rechtskraft erwachsen. Denn dann hätte ein für die Gegenforderung unzuständiges Gericht entschieden. So ent…
29.03.2018
Bild: Eindeutigkeit und Überversorgung bei PensionszusagenBild: Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen
Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning

Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen

Eine Pensionsrückstellung darf in der Bilanz u. a. nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage schriftlich erteilt wurde. Außerdem muss sie eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten. Diese Anforderungen beziehen sich auf den jeweiligen Bilanzstichtag. Sie betreffen damit nicht lediglich die ursprüngliche Zusage, sondern auch alle späteren Änderungen. Im entschiedenen Fall sah die Vereinbarung vor, dass A von der B GmbH eine Altersrente in Höhe von 65 % des r…
29.03.2018
Bild: Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und AltersbezügenBild: Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning

Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Eine Mutterkapitalgesellschaft M hatte ihrer verlustträchtigen ausländischen Tochterkapitalgesellschaft T ein Darlehn gewährt. Es wurde 2003 zum Nominalwert als Sacheinlage zur Stammkapitalerhöhung verwendet und in der Handelsbilanz auch so bewertet. In der Steuerbilanz aktivierte M den Darlehnsbetrag als Anschaffungskosten auf die Beteiligung an der T und schrieb 50 % sofort gewinnmindernd ab. Die Abschreibung begründete M mit den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der T. Das Finanzamt ließ die Abschreibung nicht zu, weil der Grundsa…
27.03.2018
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