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Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH

Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH

Pressekontakt: Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH Giesenheide 25 40724 Hilden Dr. Patrick Peters E-Mail presse@steuerberatung-albers.de Telefon 0170 5200599

Über das Unternehmen

Über die Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH

Die Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH ist eine auf gewerbliche Mandate spezialisierte Steuerberatung mit Sitz in Hilden. Gegründet wurde die Kanzlei im Jahr 1980 von Steuerberater Jens Albers. Geschäftsführende Gesellschafter sind die Steuerberater Jens Albers und Steuerberater Burkhard Küpper, die seit 1994 zusammenarbeiten. Schwerpunkt der Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH ist, neben dem regionalen Geschäft, die bundesweite Betreuung und Begleitung von Mandanten aus der Druckbranche und dem Schuheinzelhandel. Darin besitzt die Gesellschaft besondere Kenntnisse der Märkte und der spezifischen Mandantenbedürfnisse, kennt die Wirkungszusammenhänge der Branche und gehört deshalb besonders im Schuheinzelhandel zu den wenigen auf diesen Wirtschaftsbereich spezialisierten Steuerberatungen in Deutschland. Unter anderem haben Jens Albers und Burkhard Küpper, die einen betriebswirtschaftlichen Beratungsansatz pflegen und jede Steuerberatung immer vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation ihrer gewerblichen Mandanten durchführen, für den Schuheinzelhandel die Formel „50/20/10“ entwickelt, mit deren Hilfe sie auf einen Blick den Erfolg eines Betriebs bewerten können. Als einzige Steuerberatung in Deutschland operiert die Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH mit einer Volldigitalisierung aller Belege, die in ein selbst entwickeltes und individuell programmiertes System automatisiert hochgeladen werden und dort für den dauerhaften Zugriff durch Berater und Mandanten hinterlegt sind. Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.steuerberatung-albers.de

Aktuelle Pressemitteilungen von Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH
Bild: GoBD: Der Verpflichtung unbedingt nachkommenBild: GoBD: Der Verpflichtung unbedingt nachkommen
Steuerberatungsgesellschaft Albers & Küpper mbH

GoBD: Der Verpflichtung unbedingt nachkommen

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) gelten für alle Unternehmen – ab Januar dürfen nur noch GoBD-konforme Kassen im Einsatz sein. Wer das ignoriert, setzt sich erheblichen Risiken aus. Auf den Schuheinzelhandel kommt zum neuen Jahr eine echte Verschärfung zu. Nicht nur im betrieblichen Alltag, auch die Gefahr, sich einem Verstoß gegen die Abgabenordnung schuldig zu machen, steigt rasant an. Ab 1. Januar 2017 gelten auf je…
28.10.2016
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