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SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alter Kirchenweg 85 D-24983 Flensburg-Handewitt Fon: +49 (0)4608 90 29 72 00 Fax: +49 (0)4608 90 29 72 99 Mail: alexander.busch@skanlaw.com Homepage: www.skanlaw.com

Über das Unternehmen

Die SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist ein junges Unternehmen in einer starken Gruppe. Wir betreuen, beraten und vertreten bundesweit Unternehmen sämtlicher Wirtschaftszweige in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen. Wichtig für uns ist das persönliche Verhältnis zum Mandanten. Unser Service macht den Unterschied.

Aktuelle Pressemitteilungen von SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bild: Vorsicht Bank - Was darf die Bank während der Krise des KundenBild: Vorsicht Bank - Was darf die Bank während der Krise des Kunden
SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Vorsicht Bank - Was darf die Bank während der Krise des Kunden

Immer wieder geraten Banken in der Krise ihrer Unternehmenskunden an die Grenzen rechtlich zulässigen Verhaltens. Neue Sicherheiten werden verlangt, Kreditlinien gekürzt oder gar – im schlimmsten Fall – das Engagement insgesamt gekündigt. Oftmals merkt der Unternehmer dabei nicht, dass sich die Bank mit ihren Wünschen und ihrem Verhalten außerhalb des rechtlich Zulässigen bewegt. 1. Die Verstärkung von Sicherheiten Banken haben nach Nr. 13 der AGB-Banken für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einen Anspruch auf bankmäßige Sicherheite…
27.04.2011
Bild: Untersuchungshaft - Eine StellungnahmeBild: Untersuchungshaft - Eine Stellungnahme
SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Untersuchungshaft - Eine Stellungnahme

Die erfolgte Freilassung von Jörg Kachelmann hat die SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Anlass genommen, einen kurzen Überblick zum Thema Untersuchungshaft zu geben. Die wesentlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind in den §§ 112 bis 114 StPO geregelt. Sie kann nur – auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft hin - durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet werden, wenn sowohl ein dringender Tatverdacht als auch ein Haftgrund vorliegen. Dringender Tatverdacht bedeutet, dass nach den bisherigen Ermittlungsergebniss…
30.07.2010
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