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SGS-TÜV GmbH

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SGS-TÜV GmbH - Ein Unternehmen der SGS-Gruppe und des TÜV Saarland e.V Am Tüv 1 66280 Sulzbach T: +49 06897 50660 F: +49 06897 506102 E: info@sgs-tuev.de W: www.sgs-tuev.de/zertifizierung Pressekontakt SGS-TÜV GmbH - Ein Unternehmen der SGS-Gruppe und des TÜV Saarland e.V. Dana Kirste T: +49 40 30101-301 F: +49 40 30101-956

Über das Unternehmen

Das Unternehmen
Die SGS-TÜV GmbH ist eine Allianz der SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH und des TÜV Saarland e.V. Das Joint Venture gehört zu dem weltweit führenden Unternehmen auf den Gebieten Prüfen, Testen und Zertifizieren. 1878 gegründet, agiert die SGS- Gruppe heute in über 140 Ländern mit rund 59.000 Mitarbeitern. Kunden aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen vertrauen dem internationalen Vorreiter für Qualität und Integrität.

Aktuelle Pressemitteilungen von SGS-TÜV GmbH
Bild: Neues Qualitätszeichen für Arztpraxen „SGS TÜV Geprüftes Praxismanagement“Bild: Neues Qualitätszeichen für Arztpraxen „SGS TÜV Geprüftes Praxismanagement“
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Neues Qualitätszeichen für Arztpraxen „SGS TÜV Geprüftes Praxismanagement“

Seit 2009 sind in Deutschland niedergelassene Ärzte angehalten, ein Qualitätsmanagementsystem in Ihren Praxen einzuführen. Die SGS-TÜV GmbH – Ein Unternehmen der SGS-Gruppe und des TÜV Saarland e.V. („SGS TÜV“) bietet die Möglichkeit eingeführte Qualitätsmanage-mentsysteme in Arztpraxen neutral und unabhängig prüfen und bestätigen zu lassen, um sowohl gegenüber Kassen wie auch Patienten einen Nachweis für ein ausgezeichnetes Praxismanagement zu erbringen. Basierend auf europäischen und internationalen Vorgaben weist die Zertifizierung „SGS TÜ…
26.04.2010
Bild: Ärzte unter Zugzwang: Nachweis über die Einführung eines Praxis QM-Systems bis Ende 2009 gefordertBild: Ärzte unter Zugzwang: Nachweis über die Einführung eines Praxis QM-Systems bis Ende 2009 gefordert
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Ärzte unter Zugzwang: Nachweis über die Einführung eines Praxis QM-Systems bis Ende 2009 gefordert

Der Druck auf in Deutschland niedergelassene Ärzte, bis Ende 2009 ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in ihren Praxen einzuführen, wächst. Hintergrund hierfür ist die gesetzliche Vorgabe, die Ärzte nach §135a SGS V verpflichtet bis Ende 2009 ein QM-System zu implementieren. So ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Wochen die Ärzte verstärkt aufgefordert werden, mitzuteilen, welches QM-System sie eingeführt haben. Ärzte geraten daher immer mehr unter Zugzwang: Zumal allein die Dokumentation in Form eines Qualitätsmanagement-Handbuch…
13.11.2009
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