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Sachverständigenbüro Dipl.,-Ing. Hartmut Jeske

Sachverständigenbüro Dipl.,-Ing. Hartmut Jeske

Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich oder gerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll können wir helfen. Unsere Gutachten geniessen erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bieten es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien können wir Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. Gewerblicher / privater Bereich mit Analysen, Beratung, Gutachten, Bewertung, Beweissicherung und Überwachung für Versicherungen und im Juristischer Bereich mit Gerichtsgutachten oder bei Schlichtung / IT-Mediation sowie Beratung bei Insolvenzen und kritischen Situationen

Über das Unternehmen

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Hartmut Jeske
für EDV, Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung
(Hardware- und Softwaresysteme) sowie Unternehmensorganisation
und allg. Maschinenbau
Fachgebiete : Informatik, Maschinenbau, und Betriebs

Aktuelle Pressemitteilungen von Sachverständigenbüro Dipl.,-Ing. Hartmut Jeske
Freies Internetportal für Freiberufler
Sachverständigenbüro Dipl.,-Ing. Hartmut Jeske

Freies Internetportal für Freiberufler

Gelsenkirchen, 12. Dez, 2006. Wenn Sie eine umfassende Informationen und eine Plattform rund um das Thema Freiberufler Sachverständige, Gutachter, Spezialisten, Anwälte oder Know-how Partner suchen sind Sie im SV-Portal.eu richtig! Was bieten Ihnen das Portal? Das Portal vertritt die Allgemeininteressen von Freiberuflern Sachverständigen, Fachgutachtern, Spezialisten und Fachexperten. Die Vermittlung von Aufträgen. Das Portal ist eine Informationsplattform für Ansprechpartner von Organisationen, Firmen und Privatpersonen, die einen Spezial…
12.12.2006
Bild: Steuern vermeiden durch Warenbewertung
Sachverständigenbüro Dipl.,-Ing. Hartmut Jeske

Steuern vermeiden durch Warenbewertung

Gelsenkirche, 11.12.2006. Sie wissen das ein großer Teil Ihrer Waren erst nach langer Zeit veräußerbar ist oder nur mit hohem Aufwand und Rabatten abgesetzt werden kann. Doch wie beweisen sie das dem Finanzamt? Eine Abwertung der Waren z.B. in Höhe von 30 % des gesamten Warenwertes würde helfen Steuern zu sparen. Doch wie können Sie dies glaubhaft machen? Die Bewertung des Umlaufvermögens soll nach dem Niederstwertprinzip erfolgen. Eine Bewertung der Waren zu terminierten Marktgesichtspunkten ist somit die Lösung. Jedes Jahr diese Erkläru…
11.12.2006
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