Der BGH hatte erstmals die Frage zu entscheiden, ob dem privaten Käufer einer Solaranlage das Haustürwiderrufsrecht als Verbraucher zusteht oder dieser Unternhmer ist. Frage war somit, was passiert, wenn ein Privatmann mit einer Photovoltaik-Anlage so viel Strom produziert, dass er einen Teil ins öffentliche Netz einspeisen kann? Wird der Stromverkäufer dann automatisch zum Unternehmer? Steuerrechtlich war die Sache bislang klar, denn der Errichter einer Solaranlage, der den Strom einspeist, erwirtschaftet Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ist…
14.01.2013
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