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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte

Tel: +49 (0) 30 715 206 70 Fax: +49 (0) 30 715 206 78 E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Über das Unternehmen


Unsere Kanzlei mit Sitz am Kurfürstendamm in 10719 Berlin ist wirtschaftsrechtlich orientiert und hauptsächlich im Bank- und Kapitalanlagenrecht sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zur Pflicht in Prospekten auf Totalverlustrisko hinzuweisen
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zur Pflicht in Prospekten auf Totalverlustrisko hinzuweisen

Kapitalanlageentscheidungen des Anlegers sollen Ausdruck eines rationalen Abwägungsprozesses sein, häufig ist allerdings das Gegenteil der Fall (siehe z.B. das Psychogramm der Opfer unter http://www.dr-schulte.de/WarumwerdenMenschenOpfer.pdf). Grundlage einer Anlageentscheidung sollen zum Beispiel Prospekte sein. Das sind bunte Papiere, die von Anlegern in der Regel weder vom Kapitalanlagevermittler noch vom Anleger gerne gelesen werden. In der Praxis beschäftigen sich immer wieder Gerichte mit der so genannten Prospekthaftung. Mit anderen Wo…
15.07.2007
Betreiber von 0190 und 0900er Rufnummern müssen Gebühren zurückzahlen
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte

Betreiber von 0190 und 0900er Rufnummern müssen Gebühren zurückzahlen

Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber muss an einen Telefonkunden, der Telefonrechnungen ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt hat, Geld zurück erstatten, da der Betreiber keinen Anspruch auf das geltend gemachte Verbindungsentgelt hat. Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 28.7.2005 (Aktenzeichen III ZR 3/05) und vom 20.10.2005 (Aktenzeichen III ZR 37/05) die Rechte von Verbrauchern gestärkt und bringt dadurch die Anbieter von Mehrwertdiensten (sog. 0190er und 0900er Rufnummern) in Abrechnungs- und Rückzahlungsschwierigkeiten. Wä…
28.11.2005
Schadenersatzpflicht der Bank bei EC Kartendiebstahl
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Schadenersatzpflicht der Bank bei EC Kartendiebstahl

Die Sparkasse Köln/Bonn muss einem Ehepaar 40.000 Euro ersetzen, die ein EC-Karten-Betrüger von ihrem Konto am Kassenschalter abgehoben hat. Der Fall (Landgericht Bonn, Aktenzeichen 3 O 126/05) sei jetzt rechtskräftig, bestätigte am Freitag ein Sprecher des Bonner Landgerichts. In dem Urteil heißt es, die Bank habe ihre Sorgfaltspflicht gravierend verletzt, als sie dem falschen Kunden ohne weitere Sicherheit zu verlangen Geld ausgezahlt hat. Eine Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Personalausweis und EC-Karte - der Täter hatte beide Dok…
25.11.2005
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