Firmenporträt:
Die anwaltliche Tätigkeit richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und kommunale Gebietskörperschaften. Ich berate und betreue meine Mandanten in den Bereichen des Verkehrsrechts, Verwaltungsrechts, Verkehrsordnungswidrigkeitsrechts und Strafrechts. Im Verwaltungsrecht liegt mein besonderes Interesse im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und Kommunalrecht.
Das Strafrecht beinhaltet die klassischen Delikte wie etwa die Körperverletzung. Neben der Strafverteidigung und Nebenklagevertretung umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Steve Mämecke insbesondere den Bereich des Jugendstrafrechts.