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Rechtsanwalt Ralf Renner

Rechtsanwalt Ralf Renner

Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat.Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen von vornherein erreichen, dass sich dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.

Über das Unternehmen

Wir sind eine auf die Materien des Bank- und Kapitalanlagenrechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Materien betreffen zum einen alle alltäglichen Bankgeschäfte, aber auch die komplexen Rechtsfragen hinsichtlich Aktien, Investmentfondszertifikate und a

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwalt Ralf Renner
Bild: Dreiländerbeteiligung DLF 94/17: LG Mainz verurteilt Bank zur Rückabwicklung im Zshg mit der FondsfinanzierungBild: Dreiländerbeteiligung DLF 94/17: LG Mainz verurteilt Bank zur Rückabwicklung im Zshg mit der Fondsfinanzierung
Rechtsanwalt Ralf Renner

Dreiländerbeteiligung DLF 94/17: LG Mainz verurteilt Bank zur Rückabwicklung im Zshg mit der Fondsfinanzierung

Die zuständige Kammer des Landgerichts Mainz hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der eine renommierte deutsche Großbank für einen Anleger die Aufbringung der Beteiligungssumme für den Erwerb des Fonds Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 94/17 - Walter Fink - KG finanziert hat. Die Ausgangssituation war, dass der Anleger von einem Kapitalanlagenberater zur Zeichnung des Fonds Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 94/17 - Walter Fink - KG, insbesondere bei Finanzierung durch ein Darlehen, initiiert in einer so genannten Haustürsituation, …
04.12.2007
Bild: Kein Freibrief für falsch beratende VermittlerBild: Kein Freibrief für falsch beratende Vermittler
Rechtsanwalt Ralf Renner

Kein Freibrief für falsch beratende Vermittler

DLF 94/17 - Bundesgerichtshof stellt klar: Risikohinweise in dem Emissionsprospekt DLF 94/17 sind kein Freibrief für falsch beratende Vermittler Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshof hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher sich die Fragestellung ergeben hat, ob der Umstand, wenn der Emissionsprospekt zum Dreiländerfonds 94/17 hinreichend Chancen und Risiken verdeutlicht, einer Anspruchsgeltendmachung gegen den Vermittler entgegen stehen muss. Zugrunde lag ein Sachverhalt, in der die Klägerin im Jahre 1995 ein Beteilig…
30.11.2007
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