Als Allgemeinanwalt bearbeite ich alle von Ihnen übernommenen Mandate persönlich, nehme sämtliche Termine selbst für Sie wahr und fertige Schriftsätze eigenhändig an.
Grundsätzlich ist nicht der Mieter, sondern der Vermieter nach § 535 Abs. 1 BGB für den Erhalt der Wohnung in einem vertragsgerechten Zustand verantwortlich. Dem Mieter können aber vertraglich sogenannte Schönheitsreparaturen auferlegt werden. Diese dienen in der Regel dazu, die vom Mieter selbst verursachten Abnutzungen zu beseitigen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind allerdings formularmäßige Schönheitsreparaturklauseln nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie einen " starren Fristenplan " für die Renovierun…
Das Feilschen mit dem Rechtsanwalt ist sogar gesetzlich geregelt. So heißt es unter § 4 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ( RVG ) : " In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren."
Für den Ratsuchenden ist in diesem Zusammenhang fraglich, welche Art von Vergütungsvereinbarung ratsam ist.
Eine Pauschalvergütung bietet dem Mandanten Gewissheit über das Kostenrisiko in der außergerichtlichen Angelegenheit. Der Nachteil is…
18.08.2006
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