(openPR) Das Feilschen mit dem Rechtsanwalt ist sogar gesetzlich geregelt. So heißt es unter § 4 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ( RVG ) : " In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren."
Für den Ratsuchenden ist in diesem Zusammenhang fraglich, welche Art von Vergütungsvereinbarung ratsam ist.
Eine Pauschalvergütung bietet dem Mandanten Gewissheit über das Kostenrisiko in der außergerichtlichen Angelegenheit. Der Nachteil ist jedoch, dass am Anfang einer sachgerechten juristischen Beratung oft nicht abgeschätzt werden kann, wieviel Arbeitsaufwand für den beauftragten Anwalt entstehen wird und es deshalb schwierig ist, eine vernünftige Pauschalhonorarvereinbarung zu treffen.
In zahlreichen Angelegenheiten wird eine Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen sowohl für den Mandanten als auch für den beratenden Rechtsanwalt am zweckvollsten sein. Wie hoch die anwaltschaftlichen Stundensätze liegen, ist von Kanzlei von Kanzlei unterschiedlich.
Mit mir können Sie immer eine auf Ihre Angelegenheiten zugeschnittene Vergütungsvereinbarung treffen. Zu Einzelheiten gebe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch Auskunft.
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Rechtsanwalt Kohberger
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