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Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M. MÜNCHOW Rechtsanwälte Neuer Wall 9, 20354 Hamburg Tel.: 040 - 344 833 Fax: 040 - 354 728 mail: info@ra-muenchow.de web: www.arbeitsrecht-hamburg.info

Über das Unternehmen

Dr. Philipp Brügge, LL.M. ist seit 2006 als Rechtsanwalt in der Sozietät MÜNCHOW Rechtsanwälte in Hamburg tätig. Er berät private wie institutionelle Mandanten in sämtlichen Fragen des Wirtschaftsrechts, schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht.

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Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.
Bild: Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - BAG zur Differenzierung beim WeihnachtsgeldBild: Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - BAG zur Differenzierung beim Weihnachtsgeld
Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - BAG zur Differenzierung beim Weihnachtsgeld

In Anbetracht volatiler wirtschaftlicher Entwicklung ist es nicht unüblich, dass im Laufe der Zeit – je nach der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens und des Arbeitsmarktes – unterschiedliche vertragliche Bedingungen nebeneinander für die gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten bestehen. Dies ist Ausfluss der Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien. Das Bundesarbeitsgericht hatte Ende vergangenen Jahres darüber zu entscheiden, wie sich derartige unterschiedliche vertragliche Bedingungen auf einen ggf. bestehenden arbeitsvertragl…
30.01.2008
Bild: AGB-Kontrolle - Augen auf bei sog. KlageverzichtsverträgenBild: AGB-Kontrolle - Augen auf bei sog. Klageverzichtsverträgen
Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.

AGB-Kontrolle - Augen auf bei sog. Klageverzichtsverträgen

Einer in Teilzeit beschäftigten Verkäuferin eines Drogeriemarktunternehmens und zwei ihrer Kolleginnen wurde wegen des Verdachts der Entwendung von Kundengeldern aus dem Tresor der Verkaufsstelle durch den Arbeitgeber außerordentlich fristlos, vorsorglich ordentlich gekündigt. Bei Ausspruch der Kündigung nutze die kündigungsberechtigte und stellvertretende Verkaufsleiterin des Arbeitgebers einen Vordruck, den neben den Unterschriften des kündigenden Arbeitgebers und einem Unterschriftsfeld zur Empfangsbestätigung durch den gekündigten Arbeit…
25.01.2008
Bild: Teilzeitarbeit während der Elternzeit - der DauerbrennerBild: Teilzeitarbeit während der Elternzeit - der Dauerbrenner
Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit - der Dauerbrenner

Teilzeitarbeit und der Wunsch, Arbeit und Familie, v.a. in den Anfangsjahren der Kindeserziehung, „unter einen Hut“ zu bekommen, ist statistisch betrachtet immer weiter verbreitet. So waren bereits im Jahre 2000 in Deutschland von den Frauen im Alter von 25 bis 54 Jahren mit einem Kind 70,4 % und mit zwei oder mehr Kindern 56,3 % erwerbstätig (OECD: Employment Outlook, 2002, S. 77). In Deutschland sieht das sog. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (kurz: BEEG) insoweit die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit vo…
25.01.2008
Bild: BAG zum Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes für SchwangereBild: BAG zum Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes für Schwangere
Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.

BAG zum Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes für Schwangere

In einer Entscheidung aus November 2007 (Urteil vom 07.11.2007, Az. 5 AZR 88§/06) hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtssprechung zu Bedeutung und Beweiswert ärztlicher Zeugnisse beim Nachweis eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (kurz: MuSchG) bekräftigt. Das Gericht stellt insoweit zunächst klar, dass für ein Beschäftigungsverbot der individuelle Gesundheitszustand sowie die konkrete Arbeitstätigkeit der Schwangeren maßgebend sind. Dabei genüge es, dass die Fortsetzung der Arbeitstätigkeit mit einer Gefährd…
23.01.2008
Bild: Geänderte Verwaltungspraxis der Bundesagentur zur Sperrzeit bei AufhebungsverträgenBild: Geänderte Verwaltungspraxis der Bundesagentur zur Sperrzeit bei Aufhebungsverträgen
Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.

Geänderte Verwaltungspraxis der Bundesagentur zur Sperrzeit bei Aufhebungsverträgen

Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA) hat ihre Durchführungsanweisungen zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (ALG) auf Grund einer sog. Sperrzeit gemäß § 144 SGB III gegenüber früherer Rechtslage überarbeitet. Nach der Bestimmung in § 144 SGB III kommt es zur Eintragung einer Sperrzeit beim ALG, wenn der Arbeitslose sich grundlos "versicherungswidrig verhalten" hat. Das ist nach dem Gesetz u.a. dann der Fall, wenn der Arbeitslose das Beschäfstigungsverhältnis gelöst und dadurch seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. Nach…
23.01.2008
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