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Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker

Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker

Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wiesflecker: Dr. Hannes Wiesflecker, Rechtsanwalt Wilhelm-Greil-Straße 14 6020 Innsbruck Österreich Tel.:+43 512/58382017 Fax: +43 512/58382011 E-Mail: office@smartlaw.at www.smartlaw.at www.rechtsberatung-österreich.at

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker, Anwalt Innsbruck, Tirol und Wien

Ihr Rechtsanwalt - Immer an Ihrer Seite

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unser Lebens- und Arbeitsumfeld, die Welt als Ganzes verändern sich rasant. Einen Anwalt zu haben, dem Sie in sämtlichen Rechts- und Unternehmensangelegenheiten vertrauen können, ist daher heute umso wichtiger.

Als Ihr Rechtsanwalt stehe ich auf Ihrer Seite.


Ihr Rechtsanwalt - Hilfe anbieten und individuelle Lösungen erarbeiten

Zeit für Ihre Anliegen und ein offenes Ohr sind bei Rechtsanwalt Dr. Wiesflecker selbstverständlich. Anwalt Dr. Wiesflecker erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie und Vorgehensweise für Ihre individuellen Rechtsansprüche. Nicht immer ist die Klage der beste Weg.

In Kooperation mit anderen Anwälten und Experten liefert meine Rechtsanwaltskanzlei nicht nur juristisch höchste Qualität, sondern achten wir auch stets auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die ökonomische Tragfähigkeit.



Ihr Rechtsanwalt - Diskret und umfassend vertreten

Ihr Mandat an meine Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen die Sicherheit, dass Sie von Anfang an diskret, umfassend und optimal beraten, vertreten und betreut werden. Dies trifft nicht nur auf rechtliche Fragestellungen sondern auch auf unternehmensstrategische Belange zu.

Als international tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Innsbruck/Tirol sind wir auf die Beratung in- und ausländischer Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere in den Rechtsgebieten Zivilrecht inklusive Prozessführung, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Konsumentenschutzrecht spezialisiert. Eine breite Ausbildung, gute Verbindungen vor Ort und ein starkes überregionales Netzwerk ermöglichen es uns, Ihre rechtlichen Interessen bestens zu vertreten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Ihr Rechtsanwalt, Ihr Anwalt, Innsbruck, Tirol und Wien, Österreich

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker
Bild: Welche Ansprüche stehen dem Handelsvertreter in Österreich zu?
Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker

Welche Ansprüche stehen dem Handelsvertreter in Österreich zu?

Gemäß § 24 Abs. 1 HVertrG gebührt dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat, 2. zu erwarten ist, dass der Unternehmer oder dessen Rechtsnachfolger aus diesen Geschäftsverbindungen auch noch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile ziehen kann, und 3. die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem…
22.08.2013
Bild: Arbeitnehmer kann auf seine Ansprüche nicht wirksam verzichten (OGH 4. 3. 2013 8 ObA 10/13y)
Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker

Arbeitnehmer kann auf seine Ansprüche nicht wirksam verzichten (OGH 4. 3. 2013 8 ObA 10/13y)

Die Verzichtserklärung eines Arbeitnehmers ist über die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus unwirksam und zwar so lange, bis das Arbeitsverhältnis auch wirtschaftlich vollständig beendet ist und sich der Arbeitnehmer in keiner Drucksituation mehr befindet. Im aktuellen Fall war die Klägerin als Kellnerin tätig und leistete regelmäßig Überstunden. Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst und zwei Tage später der Klägerin eine Verzichtserklärung vorgelegt, welche diese unterfertigte. Die Klägerin begehrte nunmehr di…
22.08.2013
Überblick über die Besitzstörung in der österreichischen Rechtsordnung
Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker

Überblick über die Besitzstörung in der österreichischen Rechtsordnung

Besitzer ist immer jener, der die tatsächliche Macht über eine Sache und den Willen hat, diese Sache auch für sich zu behalten (zB Mieter, Pächter, Leasingnehmer). Die Störungshandlung muss den Besitz einer Sache entweder eigenmächtig beeinträchtigen oder ganz entziehen. Eine Besitzstörung liegt nur dann vor, wenn es dem Störer möglich gewesen ist, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Beispiele für eine Besitzstörung sind: · Abstellen eines Autos auf einem Privatparkplatz. · Blockieren einer Einfahrt zu einem Grun…
22.08.2013
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