(openPR) Gemäß § 24 Abs. 1 HVertrG gebührt dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit
1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat,
2. zu erwarten ist, dass der Unternehmer oder dessen Rechtsnachfolger aus diesen Geschäftsverbindungen auch noch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile ziehen kann, und
3. die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit den betreffenden Kunden entgehenden Provisionen, der Billigkeit entspricht.
Der Ausgleichsanspruch beträgt mangels einer für den Handelsvertreter günstigeren Vereinbarung höchstens eine Jahresvergütung, die aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre errechnet wird.
Wer ist Handelsvertreter nach der österreichischen Rechtslage?
Gemäß § 1 Handelsvertretergesetz (HVertrG) ist Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt.
Entscheidend für die Beurteilung der Tätigkeit ist nicht die Bezeichnung der Vereinbarung, sondern, wie der Vertrag in der Praxis tatsächlich „gelebt“ wird.
Im Lichte der österreichischen Judikatur ist unter „Vermittlung“ zu verstehen, dass der Handelsvertreter durch seine mittelbare oder unmittelbare Einwirkung auf den potenziellen Geschäftspartner des Unternehmens (z.B. durch Informieren, Beraten, Besprechen etc.) den Abschluss des Geschäftes fördert. Neukunden sind jedenfalls diejenigen Kunden, mit denen der Unternehmer zu Beginn des Handelsvertreterverhältnisses noch nicht in Geschäftsbeziehung gestanden ist.
Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wiesflecker:
Dr. Hannes Wiesflecker, Rechtsanwalt
Wilhelm-Greil-Straße 14
6020 Innsbruck
Österreich
Tel.:+43 512/58382017
Fax: +43 512/58382011
E-Mail:
www.smartlaw.at
www.rechtsberatung-österreich.at
Über das Unternehmen
Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker, Anwalt Innsbruck, Tirol und Wien
Ihr Rechtsanwalt - Immer an Ihrer Seite
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unser Lebens- und Arbeitsumfeld, die Welt als Ganzes verändern sich rasant. Einen Anwalt zu haben, dem Sie in sämtlichen Rechts- und Unternehmensangelegenheiten vertrauen können, ist daher heute umso wichtiger.
Als Ihr Rechtsanwalt stehe ich auf Ihrer Seite.
Ihr Rechtsanwalt - Hilfe anbieten und individuelle Lösungen erarbeiten
Zeit für Ihre Anliegen und ein offenes Ohr sind bei Rechtsanwalt Dr. Wiesflecker selbstverständlich. Anwalt Dr. Wiesflecker erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie und Vorgehensweise für Ihre individuellen Rechtsansprüche. Nicht immer ist die Klage der beste Weg.
In Kooperation mit anderen Anwälten und Experten liefert meine Rechtsanwaltskanzlei nicht nur juristisch höchste Qualität, sondern achten wir auch stets auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die ökonomische Tragfähigkeit.
Ihr Rechtsanwalt - Diskret und umfassend vertreten
Ihr Mandat an meine Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen die Sicherheit, dass Sie von Anfang an diskret, umfassend und optimal beraten, vertreten und betreut werden. Dies trifft nicht nur auf rechtliche Fragestellungen sondern auch auf unternehmensstrategische Belange zu.
Als international tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Innsbruck/Tirol sind wir auf die Beratung in- und ausländischer Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere in den Rechtsgebieten Zivilrecht inklusive Prozessführung, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Konsumentenschutzrecht spezialisiert. Eine breite Ausbildung, gute Verbindungen vor Ort und ein starkes überregionales Netzwerk ermöglichen es uns, Ihre rechtlichen Interessen bestens zu vertreten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ihr Rechtsanwalt, Ihr Anwalt, Innsbruck, Tirol und Wien, Österreich