Die Kanzleien in Bottrop-Fuhlenbrock und Kamen-Methler werden von den beiden Geschäftsführern den Rechtsanwälten Andreas Gebauer und Nils Schmidt geführt. Die Kanzlei in Bottrop (Bottrop-Fuhlenbrock) existiert bereits seit 1989 und wurde ursprünglich von dem 2005 verstorbenen Rechtsanwalt Ulrich E. Heinz gegründet. Im Jahre 2004 änderten Rechtsanwalt Andreas Gebauer und Nils Schmidt die Struktur der Kanzlei grundlegend. Seit Juli 2008 bieten die Rechtsanwälte Andreas Gebauer und Nils Schmidt durch Rechtsanwaltskanzleien an den Standorten in Kamen (Kamen-Methler) und Bottrop (Bottrop-Fuhlenbrock) eine überörtliche Interessenwahrnehmung für ihre Mandantschaft an. Die bereits seit 1999 von Rechtsanwalt Andreas Gebauer gegründete und in Kamen im Stadtteil Methler fest etablierte Kanzlei ergänzt das Angebot. Selbstverständlich nehmen die Rechtsanwälte auch Mandate außerhalb des Ruhrgebietes und entsprechende Termine bundesweit wahr. Rechtsanwalt Gebauer ist Fachanwalt für Familienrecht und berät und vertritt Sie im Schwerpunkt im Familienrecht. Dabei umfasst das Familienrecht das gesamte Spektrum familienrechtlicher Probleme aus Anlass der Trennung, wie Unterhalt, Hausrat, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt u.a. und selbstverständlich die Scheidung. Die arbeitsrechtlichen Mandate, werden von Rechtsanwalt Nils Schmidt wahrgenommen, der sich seit einigen Jahren auch Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen darf. In arbeitsrechtlicher Hinsicht vertritt Rechtsanwalt Schmidt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts, wie z.B. bei Kündigungen, Abfindungen, Lohnforderungen, aber auch bei der Anmeldung von Insolvenzansprüchen, der Überprüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, u.v.a.
Die Schwerpunkte der Kanzleien sind
Familienrecht
Arbeitsrecht
Kaufrecht
Erbrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Baurecht
Strafrecht
Versicherungsrecht
Als mittelstandsorientierte Kanzlei legen wir höchsten Wert auf die individuelle Betreuung unserer Mandanten, persönliche Beratung sowie auf Kontinuität der Mandantenbeziehungen. Entsprechend unserem Beratungsansatz steht für uns die praxisnahe Lösung Ihrer Probleme unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Notwendigkeiten im Vordergrund.