Die Rechtsanwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann ist seit Ihrer Gründung 1995 auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Banken- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.
Sie ist lediglich für die Anleger tätig und vertritt somit die Verbraucherseite. Aufgrund des Tätigkeitsschwerpunktes im Kapitalanlagerechts können Mandanten hier von der jahrelangen Erfahrung profitieren.