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Rechtsanwälte Dr. Weber & Weber

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Tel. (02161) 56 43 33 Fax (02161) 56 43 33 http://www.rae-we.de EMail news@rae-we.de

Über das Unternehmen

Die Kanzlei wurde 2002 gegründet. Rechtsanwalt Stefan A. Weber brachte spezielle Kenntnisse und Erfahrung im Sozialrecht aus seiner vorherigen Tätigkeit als Gesundheitsreferent auf Bundesebene beim Sozialverband Deutschland (SoVD) mit, Rechtsanwältin D

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwälte Dr. Weber & Weber
Bild: Angemessenes Kfz für Hartz IV EmpfängerBild: Angemessenes Kfz für Hartz IV Empfänger
Rechtsanwälte Dr. Weber & Weber

Angemessenes Kfz für Hartz IV Empfänger

Das Bundessozialgericht bezifferte in einer Entscheidung (BSG Urteil vom 6.09.2007, Az.: B 14/7b AS 66/06 R) den Vermögensfreibetrag eines durchschnittlichen Arbeitnehmer-PKWs auf 7.500 €. Insofern unterlag die verklagte ARGE, die davon ausging, dass ein Pkw mit einem Wert von mehr als 5.000 EUR unangemessen sei. Entsprechend hatte die ARGE den diesen Betrag übersteigenden Wert des PKWs als Vermögen berücksichtigt. Aus Sicht des Bundessozialgerichts gibt der Gesetzgeber in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung zu erkennen, dass ein Betrag in Höh…
09.09.2007
Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene aufgepasst: Lasst die Rentenbescheide prüfen
Rechtsanwälte Dr. Weber & Weber

Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene aufgepasst: Lasst die Rentenbescheide prüfen

Nach wie vor kürzt der Deutsche Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs zu Unrecht. Nun eilt der Bundesgesetzgeber dem Rentenversicherungsträger zur Hilfe. In dem Urteil vom 16.05.2006 hatte das Bundessozialgericht (B 4 RA 22/05 R) höchstrichterlich festgestellt, dass auch Rentner, die bei Rentenbeginn "jünger als 60" sind, den Abschlägen unterliegen, dies aber nach dem Gesetz und dessen Entstehungsgeschichte erst, wenn sie die Erwerbsminderungsrente über das 60. Lebensjahr hi…
04.04.2007
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