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RCC Risk Communication Concepts

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>>> RCC Risk Communication Concepts Björn Rohde-Liebenau Rechtsanwalt, Mediator, Ombudsmann Bremer Str. 18 21073 Hamburg Deutschland Tel +49 40 2266 0 6620 RCC@risk-communication.de www.risk-communication.de

Über das Unternehmen

RCC Risk Communication Concepts - Wir arbeitet für Sie
als
- Organisationsberater
- Coach und Trainer
- Anwalt und Mediator
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im
- Kommunikationsmanagement
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- Personalmanagement
- Wissensmanagement
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Aktuelle Pressemitteilungen von RCC Risk Communication Concepts
Bild: Bundesregierung verpflichtet sich zu gesetzlicher Regelung des Whistleblowerschutzes bis Ende 2012Bild: Bundesregierung verpflichtet sich zu gesetzlicher Regelung des Whistleblowerschutzes bis Ende 2012
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Bundesregierung verpflichtet sich zu gesetzlicher Regelung des Whistleblowerschutzes bis Ende 2012

Die Bundesregierung hat sich international verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern in Kraft zu setzen. Einen gescheiterten Entwurf aus dem Hause Seehofer wieder hervorzuholen, wird dafür nicht reichen. Denn internationale Studien zur Best Practice haben längst ergeben, was für einen effektiven Schutz von Whistleblower nötig ist. Dazu ist das Management dafür zu interessieren, die im Unternehmen vorhandenen Informationen zu Risiken tatsächlich zu nutzen. Das Gesellschaftsrecht muss alle Anreize beseit…
07.12.2010
Bild: 95 % der Teilnehmer für Whistleblowing Systeme, 82 % für einen Whistleblower OmbudsmannBild: 95 % der Teilnehmer für Whistleblowing Systeme, 82 % für einen Whistleblower Ombudsmann
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95 % der Teilnehmer für Whistleblowing Systeme, 82 % für einen Whistleblower Ombudsmann

Umfrageergebnisse zu Kosten und Nutzen von Ombudssystemen - Whistleblowing Systeme werden von den fachlich Verantwortlichen, die kürzlich an einer Umfrage teilgenommen haben, ganz überwiegend als Instrument der Compliance bzw. Revision und als Beitrag der Mitarbeiter zur Risikoidentifikation gesehen. 34 % erkennen in ihm zudem einen Beitrag zum Qualitätsmanagement. Allerdings befürchten 11% noch, hier könne ein Anreiz zum Anschwärzen von Führungskräften geschaffen werden, gar 25 % halten diese Systeme für eine Gefahr, weil Mitarbeiter gegen…
02.07.2010
Bild: Whistleblowing Ombudsmann RA Björn Rohde-Liebenau lobt neuen DIHK Standard für HinweisgebersystemeBild: Whistleblowing Ombudsmann RA Björn Rohde-Liebenau lobt neuen DIHK Standard für Hinweisgebersysteme
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Whistleblowing Ombudsmann RA Björn Rohde-Liebenau lobt neuen DIHK Standard für Hinweisgebersysteme

Wirtschaftsverbände verlangen von ihren Mitgliedern die Einrichtung eines vertraulichen Hinweisgebersystems - nach Möglichkeit mit einem Anwalt als externem Ombudsmann. Die obersten Verbände der deutschen Wirtschaft – der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Internationale Handelskammer Deutschland (ICC Deutschland e.V.) haben gemeinsam neue Leitlinien für die Korruptionsprävention in Unternehmen herausgegeben. Die neu aufgelegten Leitlinien sehen nunmehr die Einrichtung eines Hinweisgeber-Systems vor. Dabei werden für d…
10.12.2008
Bild: US Gericht - Sarbanes Oxley Whistleblowing weltweitBild: US Gericht - Sarbanes Oxley Whistleblowing weltweit
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US Gericht - Sarbanes Oxley Whistleblowing weltweit

Die weitgehend in Frankreich arbeitende britische Mitarbeiterin der US-amerikanischen Tochtergesellschaft eines auf den Bermudas ansässigen großen Beratungsunternehmens kann sich auf den Sarbanes Oxley Act (SOX) von 2002 berufen. Ein US Obergericht hat am 05 Februar 2008 eine wichtige Entscheidung zur internationalen Geltung und dem inhaltlichen Anwendungsbereich des Sarbanes Oxley Acts getroffen (O’Mahoney v. Accenture Ltd und Accenture LLP, 07 Civ. 7916 S.D.N.Y.). Anders als in zwei früheren Fällen sah das Gericht hier genügend Anknüpfun…
14.02.2008
Bild: Wer Compliance will, muss zur Risikoidentifikation bereit seinBild: Wer Compliance will, muss zur Risikoidentifikation bereit sein
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Wer Compliance will, muss zur Risikoidentifikation bereit sein

Siemens und Société Générale zeigen es heute wieder: Man kann formale Risikomanagement Systeme einrichten und laufende Berechnungen anstellen. Im Falle der Umgehung interner Kontrollen oder gar der Wirtschaftskriminalität reicht es nicht, dem Ganzen eine statistische Wahrscheinlichkeit beizumessen. Vielmehr geht es darum, auch gänzlich neue Risiken zu erkennen. Die wirklich schweren Schäden entstehen durch das, was hinterher "für niemanden vorhersehbar" war. Naturgemäß sind die Informationen über Risiken, die intern entstehen, am ehesten in…
24.01.2008
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