PVS: Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband übernehmen als ärztliche Gemeinschaftseinrichtung das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer derzeit mehr als 25.000 Mitglieder aus niedergelasse-nen Ärzten, Zahnärzten, leitenden Krankenhausärzten und Krankenhäusern.
Stiftung Privatmedizin: Kernanliegen der in 2013 gegründeten gemeinnützigen Stiftung Privatmedizin ist der besondere Schutz des aus ihrer Sicht zunehmend gefährdeten Grundrechts von Patientinnen und Patienten, eigene Entscheidungen über die jeweils bestmögliche Versorgung frei von Einflüssen und Einschränkungen des Staates und der Kostenträger treffen zu können. Entscheidungen für oder gegen eine Therapie oder eine be-stimmte Behandlung müssen von Arzt und Patient gemeinsam getroffen werden können – und zwar aus medizi-nischen Erwägungen heraus. Dabei ist Vertrauen eine unabdingbare Voraussetzung. Aus Sicht der Stiftung Privatmedizin gründet dieses Vertrauen auch auf der Existenz einer amtlichen Gebührenordnung, kann doch der Arzt darauf vertrauen, dass er für seine Leistung ein gerechtes Honorar erwarten kann, während der Patient die Gewähr dafür hat, dass er nicht über Gebühr zur Kasse gebeten wird. Insoweit ist eine Gebührenordnung aktiver Verbraucher-, aber auch Vertrauensschutz.
IfMDA: Als unabhängiges Institut entwickelt, vergleicht und bewertet das Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) gesundheits-, sozial- und wirtschaftspolitische Datenkonzepte, Reformoptionen und allgemeine Entwicklungen. Die Erhebung, Aufbereitung und Analyse öffentlicher und privater Daten ist dabei zentraler Bestandteil der wis-senschaftlichen Tätigkeit. Das Kieler Institut wird von Diplom-Volkswirt Dr. sc. pol. Thomas Drabinski geleitet.