openPR Recherche & Suche
Pressearchiv

Prof. Dr. Bischoff & Partner

Prof. Dr. Bischoff & Partner

Birgit Bischoff Prof. Dr. Bischoff & Partner Thodor-Heuss-Ring 26 50668 Köln Tel.: 0221 91 28 40 0 E-Mail: info@text-dental.de www.bischoffundpartner.de

Über das Unternehmen

Prof. Dr. Bischoff & Partner ist eine mittelständische Steuerberatungsgesellschaft mit Sitzen in Köln, Berlin und Chemnitz. Sie ist seit 1985 am Markt tätig. Die gut 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen deutschlandweit jährlich bis zu 1.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte. Damit gehört Prof. Dr. Bischoff & Partner zu den führenden Steuerberatungen, die sich auf das Segment Dentalmarkt spezialisiert haben. Schon in den frühen Unternehmensjahren haben sich die Brüder Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff und Rechtsanwalt Thomas Bischoff auf die Betreuung von Zahnarztpraxen und die Steuerung deren wirtschaftlichen Erfolgs spezialisiert. www.bischoffundpartner.de

Aktuelle Pressemitteilungen von Prof. Dr. Bischoff & Partner
Corona-Pandemie: Welche wirtschaftlichen Maßnahmen Zahnarztpraxen jetzt umsetzen.
Prof. Dr. Bischoff & Partner

Corona-Pandemie: Welche wirtschaftlichen Maßnahmen Zahnarztpraxen jetzt umsetzen.

Köln, der 6. April 2020 – Eine Mandantenbefragung der auf den Zahnarztmarkt spezialisierten Steuerberatungskanzlei Prof. Dr. Bischoff & Partner® hat ergeben, dass 80 von 100 Zahnarztpraxen einen starkem Patientenrückgang verzeichnen. Nur jede fünfte Zahnarztpraxis gibt an, noch im Normalbetrieb zu arbeiten. Gerade einmal die Hälfte der Praxen hat sich der aktuellen wirtschaftlichen Situation bereits angepasst. Lediglich 10 Prozent der Zahnarztpraxen haben die zu erwartenden Liquiditätsengpässe im dritten Quartal 2020 und im erstem Quartal 202…
06.04.2020
Bild: Bundessozialgericht bejaht Anspruch eines Z-MVZ auf Anstellung mehrerer VorbereitungsassistentenBild: Bundessozialgericht bejaht Anspruch eines Z-MVZ auf Anstellung mehrerer Vorbereitungsassistenten
Prof. Dr. Bischoff & Partner

Bundessozialgericht bejaht Anspruch eines Z-MVZ auf Anstellung mehrerer Vorbereitungsassistenten

Köln, den 18. Februar 2020- Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hatam 12. Februar 2020 entschieden, dass KZVen den angestellten Zahnarzten eines ZMVZ nicht länger die Genehmigung von Vorbereitungsassistenten versagen dürfen (BSG B 6 KA 1/19 R vom 12.02.2020). Aufgrund des Urteils ist in der Frage nunmehr auf die Anzahl der im ZMVZ vorhandenen Versorgungsaufträge abzustellen, ungeachtet, ob dies von Vertragszahnärzten oder angestellten Zahnärzten erfüllt werden. Dazu Rechtsanwalt Thomas Bischoff, der den klagenden Rechtsträger des MVZ vo…
18.02.2020
1
Sie lesen gerade: Prof. Dr. Bischoff & Partner Presse – Pressemitteilung