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Praetoria Rechtsanwälte

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Markus Thomas Gronau - Rechtsanwalt - Praetoria Rechtsanwälte Elbchaussee 98 22763 Hamburg Tel.: 040 414313150 Fax.: 040 38089359-88 www.praetoria-legal.com gronau@praetoria-legal.com

Über das Unternehmen

Praetoria Rechtsanwälte haben ihren Sitz in Hamburg und sind auf die bundeweite, rechtliche Betreuung von IT-Unternehmen spezialisiert (IT-Recht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht).

Aktuelle Pressemitteilungen von Praetoria Rechtsanwälte
Bild: Schadensberechnung im UrheberrechtBild: Schadensberechnung im Urheberrecht
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Schadensberechnung im Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht zeigt den hohen Entwicklungsstand unseres Rechtssystems. Rechte bestehen nicht nur an allem was greifbar ist, sondern auch an geistigen Schöpfungen. Werden die gesetzlich eingeräumten Urheberrechte verletzt, steht neben dem Anspruch auf Unterlassung insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe und die Berechnung des zu ersetzenden Schadens bietet Anlass für Auseinandersetzungen. Inhalt I. Urheberrechtlicher Schutz II. Schadensersatzanspruch um Urheberrecht III. Höhe des Schadensersatzanspruches IV. Berechn…
10.06.2009
Bild: IT-Compliance - Datenschutz im Internet vs. Statistikprogramme (Google Analytics)Bild: IT-Compliance - Datenschutz im Internet vs. Statistikprogramme (Google Analytics)
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IT-Compliance - Datenschutz im Internet vs. Statistikprogramme (Google Analytics)

Datenschutzvorschriften müssen auch im Internet beachtet und eingehalten werden. Die Handhabung erweist sich in der Praxis als schwieriger als die Klarheit des Gebots. Das Internet eröffnet nicht nur eine große Möglichkeit zur betrieblichen Außendarstellung, als Verkaufsplattform und als Informationsquelle, sondern ermöglicht gleichzeitig noch die Rückmeldung wie das eigene Onlineangebot von Benutzern angenommen wird. Diese Informationsverschaffung gerät jedoch leicht auf Kollisionskurs zum Datenschutzrecht. Im Brennpunkt dieses Textes steht …
06.05.2009
Markenrecht/ Internetrecht - Kein Löschungsanpruch des Domainnamens ohne Kennzeichenverletzung
Praetoria Rechtsanwälte

Markenrecht/ Internetrecht - Kein Löschungsanpruch des Domainnamens ohne Kennzeichenverletzung

Das Prioritätsprinzip der Domainanmeldung setzt sich gegenüber nach der Domainregistrierung entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechten durch, soweit der Domaininhaber die vorbezeichneten Rechte nicht verletzt. In diesem Fall kann vom Domaininhaber regelmäßig nicht die Löschung des Domainnamens verlangt oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagt werden, weil das Halten des Domainnamens an sich keine Verletzung der Geschäftsbezeichnung des Kennzeicheninhabers darstelle. Ein Löschungsanspruch sei auch nicht unter dem Gesichtspunkt der…
03.03.2009
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
Praetoria Rechtsanwälte

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, soll einfacher im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll – so das Vorhaben – als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. 1. Gesetzgebungsverfahren Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett am 18.02.2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen (d. h. keine Grundstücke) in der Zivilp…
26.02.2009
Neue Beratungskompetenz für die Norddeutsche IT-Branche
Praetoria Rechtsanwälte

Neue Beratungskompetenz für die Norddeutsche IT-Branche

Hamburg, 17. Februar 2009 – Mit praetoria Rechtsanwälte erhält Hamburg eine neue Kanzlei, die sich gänzlich auf die Beratung von Unternehmen der IT-Branche (Hardware, Software, Internet) spezialisiert hat. Die neue Sozietät wird von den bislang einzeln agierenden IT-Anwälten Markus T. Gronau, Mark Laupichler und Dr. Hans M. Wulf geführt. Der Beratungsansatz zielt erstmals nicht nur auf die konkrete Mandatsbearbeitung, sondern zusätzlich auf die präventive Absicherung vor Haftungsrisiken unter Einbeziehung sämtlicher relevanter europäischer un…
18.02.2009
Werberecht/ Abmahnung - Neue Regeln zum Wettbewerbsrecht
Praetoria Rechtsanwälte

Werberecht/ Abmahnung - Neue Regeln zum Wettbewerbsrecht

Recht überraschend und kurzfristig ist die Novelle des Wettbewerbsrechts (UWG) zum 30.12.2008 in Kraft getreten. Nach unserer Einschätzung steigen die Anforderungen an Internethändler durch das neue UWG, was mit nachfolgender Darstellung schwerpunktweise ausgeführt werden soll. Eine Bagatellregelung ist entfallen. Es gibt eine so genannte "Schwarze Liste" mit 30 auf jeden Fall wettbewerbswidrigen Beispielfällen. Gegenüber Verbrauchern werden die Informationspflichten des Unternehmers weiter ausgebaut. Unlautere geschäftliche Handlung“ statt …
13.02.2009
Wettbewerbsrecht/ Markenrecht - AdWord-Werbung teilweise zulässig
Praetoria Rechtsanwälte

Wettbewerbsrecht/ Markenrecht - AdWord-Werbung teilweise zulässig

Der BGH klärte am 22.01.2009 z.T. die Frage, ob mit Werbestichworten – sog. Adwords von fremden Unternehmen bzw. Marken auf dem Portal der Internetsuchmaschine google geworben werden darf. Klar gestellt erscheint nunmehr, dass Firmen- und selbst Markennamenbestandteile (Kennzeichen) von Konkurrenten benutzt werden dürfen, um für ein mit der Marke/ Firma konkurrierendes Produkt zu werben, soweit es sich bei der Verwendung um eine beschreibende Angabe handelt. Auch die Verwendung eines Firmennamens der Konkurrenz als Such-Schlüsselwort bei Goog…
23.01.2009
Urheberrecht - Eigentümer eines Werkes haben u.U. kein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung
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Urheberrecht - Eigentümer eines Werkes haben u.U. kein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung

Der Eigentumserwerb beinhaltet nicht automatisch das Recht ein urheberrechtlich geschütztes Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen. Der Urheber ist als Schöpfer des Werkes gem. § 19 a UrhG Inhaber des Rechtes, dieses öffentlich zugänglich zu machen. Daran ändert es nichts, dass er das Werk veräußert. Gem. § 44 Abs. 1 UrhG räumt der Urheber eines Werkes mit dessen Veräußerung dem Erwerber grundsätzlich kein Nutzungs…
16.01.2009
Urheberrecht - Vorschaubilder (thumbnails) dürfen nur im Einverständnis mit dem Urheber veröffentlicht werden
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Urheberrecht - Vorschaubilder (thumbnails) dürfen nur im Einverständnis mit dem Urheber veröffentlicht werden

Das Bereithalten von fremden urheberrechtlich geschützten Bildern als Vorschaubilder (thumbnails) im Internet stellt ein urheberrechtsverletzendes öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar. Auch die Verwendung von verkleinerten, aber vollständigen Darstellungen des Originalwerkes verletzt die ausschließlichen Nutzungsrechte des Urhebers. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Schutzgegenstands in veränderter Form stellt grundsätzlich eine öffentliche Zugänglichmachung auch des Originalschutzgegenstands dar. Die Internetsuch…
16.01.2009
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