Markus Thomas Gronau
- Rechtsanwalt -
Praetoria Rechtsanwälte
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22763 Hamburg
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Über das Unternehmen
Praetoria Rechtsanwälte haben ihren Sitz in Hamburg und sind auf die bundeweite, rechtliche Betreuung von IT-Unternehmen spezialisiert (IT-Recht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht).
Das deutsche Urheberrecht zeigt den hohen Entwicklungsstand unseres Rechtssystems. Rechte bestehen nicht nur an allem was greifbar ist, sondern auch an geistigen Schöpfungen. Werden die gesetzlich eingeräumten Urheberrechte verletzt, steht neben dem Anspruch auf Unterlassung insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe und die Berechnung des zu ersetzenden Schadens bietet Anlass für Auseinandersetzungen.
Inhalt
I. Urheberrechtlicher Schutz
II. Schadensersatzanspruch um Urheberrecht
III. Höhe des Schadensersatzanspruches
IV. Berechn…
Datenschutzvorschriften müssen auch im Internet beachtet und eingehalten werden. Die Handhabung erweist sich in der Praxis als schwieriger als die Klarheit des Gebots. Das Internet eröffnet nicht nur eine große Möglichkeit zur betrieblichen Außendarstellung, als Verkaufsplattform und als Informationsquelle, sondern ermöglicht gleichzeitig noch die Rückmeldung wie das eigene Onlineangebot von Benutzern angenommen wird. Diese Informationsverschaffung gerät jedoch leicht auf Kollisionskurs zum Datenschutzrecht. Im Brennpunkt dieses Textes steht …
Das Prioritätsprinzip der Domainanmeldung setzt sich gegenüber nach der Domainregistrierung entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechten durch, soweit der Domaininhaber die vorbezeichneten Rechte nicht verletzt. In diesem Fall kann vom Domaininhaber regelmäßig nicht die Löschung des Domainnamens verlangt oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagt werden, weil das Halten des Domainnamens an sich keine Verletzung der Geschäftsbezeichnung des Kennzeicheninhabers darstelle. Ein Löschungsanspruch sei auch nicht unter dem Gesichtspunkt der…
Die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, soll einfacher im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll – so das Vorhaben – als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden.
1. Gesetzgebungsverfahren
Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett am 18.02.2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen (d. h. keine Grundstücke) in der Zivilp…
Hamburg, 17. Februar 2009 – Mit praetoria Rechtsanwälte erhält Hamburg eine neue Kanzlei, die sich gänzlich auf die Beratung von Unternehmen
der IT-Branche (Hardware, Software, Internet) spezialisiert hat. Die neue Sozietät wird von den bislang einzeln agierenden IT-Anwälten Markus T. Gronau,
Mark Laupichler und Dr. Hans M. Wulf geführt. Der Beratungsansatz zielt erstmals nicht nur auf die konkrete Mandatsbearbeitung, sondern zusätzlich auf die präventive Absicherung vor Haftungsrisiken unter Einbeziehung sämtlicher relevanter europäischer un…
Recht überraschend und kurzfristig ist die Novelle des Wettbewerbsrechts (UWG) zum 30.12.2008 in Kraft getreten. Nach unserer Einschätzung steigen die Anforderungen an Internethändler durch das neue UWG, was mit nachfolgender Darstellung schwerpunktweise ausgeführt werden soll. Eine Bagatellregelung ist entfallen. Es gibt eine so genannte "Schwarze Liste" mit 30 auf jeden Fall wettbewerbswidrigen Beispielfällen. Gegenüber Verbrauchern werden die Informationspflichten des Unternehmers weiter ausgebaut.
Unlautere geschäftliche Handlung“ statt …
Der BGH klärte am 22.01.2009 z.T. die Frage, ob mit Werbestichworten – sog. Adwords von fremden Unternehmen bzw. Marken auf dem Portal der Internetsuchmaschine google geworben werden darf. Klar gestellt erscheint nunmehr, dass Firmen- und selbst Markennamenbestandteile (Kennzeichen) von Konkurrenten benutzt werden dürfen, um für ein mit der Marke/ Firma konkurrierendes Produkt zu werben, soweit es sich bei der Verwendung um eine beschreibende Angabe handelt. Auch die Verwendung eines Firmennamens der Konkurrenz als Such-Schlüsselwort bei Goog…
Der Eigentumserwerb beinhaltet nicht automatisch das Recht ein urheberrechtlich geschütztes Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen. Der Urheber ist als Schöpfer des Werkes gem. § 19 a UrhG Inhaber des Rechtes, dieses öffentlich zugänglich zu machen. Daran ändert es nichts, dass er das Werk veräußert. Gem. § 44 Abs. 1 UrhG räumt der Urheber eines Werkes mit dessen Veräußerung dem Erwerber grundsätzlich kein Nutzungs…
Das Bereithalten von fremden urheberrechtlich geschützten Bildern als Vorschaubilder (thumbnails) im Internet stellt ein urheberrechtsverletzendes öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar. Auch die Verwendung von verkleinerten, aber vollständigen Darstellungen des Originalwerkes verletzt die ausschließlichen Nutzungsrechte des Urhebers. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Schutzgegenstands in veränderter Form stellt grundsätzlich eine öffentliche Zugänglichmachung auch des Originalschutzgegenstands dar.
Die Internetsuch…
16.01.2009
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