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Ostheim & Klaus Rechtsanwälte Partnerschaft

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Über das Unternehmen

OK-Rechtsanwälte ist eine auf das Medizinrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Sportrecht spezialisierte Partnerschaft.

Fachliche Kompetenz, Erfahrung, ständige Weiterbildung sowie Fachanwaltstitel gewährleisten Beratung auf hö

Aktuelle Pressemitteilungen von Ostheim & Klaus Rechtsanwälte Partnerschaft
Bild: BVerwG, 2 C 40.09: Kosten einer künstlichen Befruchtung nur teilweise beihilfefähig
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BVerwG, 2 C 40.09: Kosten einer künstlichen Befruchtung nur teilweise beihilfefähig

Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Klage mit Urteil vom 24.2.2011, Az. 2 C 40.09, abgewiesen. Die Versorgungslücke bzgl. der Kostenerstattung der Kinderwunschbehandlung zwischen den verschiedenen Beihilfe-Systemen Bund/Land (Hessen) sei nicht zu beanstanden. Die amtliche Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes lautet: „Bundesbeamte können nicht für sämtliche Kosten einer künstlichen Befruchtung eine Beihilfe beanspruchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, ein Bundesbeamter, beantra…
24.02.2011
Bild: Mieter muss heizen, sonst droht KündigungBild: Mieter muss heizen, sonst droht Kündigung
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Mieter muss heizen, sonst droht Kündigung

In den Wintermonaten entsteht in Mietshäusern Streit mit Mietern, die ihrer Wohnung gar nicht oder nicht richtig heizen, weil sie sich beispielsweise als Pendler nur selten in der Wohnung aufhalten. Im letzten Winter hatte das Landgericht Hagen (Urteil v. 19.12.2007, Az.: 10 S 163/07) über einen solchen Fall zu entscheiden. Das Landgericht hat in diesem Fall geurteilt, dass das Mietverhältnis wirksam gemäß § 573 Abs. 2 Ziffer 1 BGB gekündigt werden konnte, weil der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses g…
22.12.2008
Bild: Schriftformerfordernis im arbeitsrechtlichen Kündigungsrecht – Eine teure Angelegenheit
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Schriftformerfordernis im arbeitsrechtlichen Kündigungsrecht – Eine teure Angelegenheit

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 623 bereits seit einigen Jahren vor, dass ein Arbeitsverhältnis nur durch schriftliche Kündigung oder Auflösungsvertrag wirksam beendet werden kann. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kündigung vom Aussteller eigenhändig unterschrieben sein muss und in schriftlicher Form dem Arbeitnehmer zugehen muss. Mündliche Kündigungen oder auch Kündigungen per E-Mail oder SMS sind zulässig. Ebenso ist die Übergabe einer Fotokopie oder die Übersendung per Telefax nicht ausreichend. Bedeutsam ist ebenfalls, dass die…
21.12.2007
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