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OPEN MARKET TV AG MBO Media

OPEN MARKET TV AG MBO Media

Open Market TV AG Kaiserleistraße 51 63067 Offenbach am Main

Über das Unternehmen

Die Open Market TV AG wurde von Kapitalmarkt- und Kommunikationsexperten gegründet, die erkannt haben, dass insbesondere den im Open Market gelisteten Firmen keine adäquate Plattform geboten wird, die sich ausschließlich mit diesem Börsensegment befasst.
Open Market TV bietet den im Freiverkehr gelisteten Unternehmen eine völlig neue Plattform: Einen neuen, ereignisreichen Business News TV-Kanal via Satellit und Internet, der ausschließlich den Open Market und hier gelistete Unternehmen fokussiert.
Wir von Open Market TV konzentrieren uns auf die aktuellsten Entwicklungen im Open Market und all jene Firmen, die mit außerordentlichen Geschichten, Erfindungen, Innovationen und Strategien von sich reden machen. Bei OMTV kommen die Entscheider dieser Firmen zu Wort und können ihre Gesellschaft, ihre Firmen, Erfindungen und Produkte in einer bislang nie dagewesenen Form präsentieren.

Aktuelle Pressemitteilungen von OPEN MARKET TV AG MBO Media
Potenter Investor übernimmt Pauly Biskuits
OPEN MARKET TV AG MBO Media

Potenter Investor übernimmt Pauly Biskuits

Plädoyer für den Standort Dessau Der in Dessau ansässige Süßwarenhersteller Pauly Biskuits ist an eine Schweizer Finanzholding veräußert worden. „Wir haben mit unserem neuen Partner die Weichen für die Zukunft des Unternehmens in der Region Dessau gestellt“, erklärt Pauly-Vorstandsvorsitzende Constanze Sika. Der international mehrfach zertifizierte Keks- und Schokoladenhersteller produziert auf einer hochmodernen Fabrikationsanlage in Dessau 6 Produktlinien mit einem jährlichen Ausstoß von 28 000 t. Pauly Biskuits produziert für namhafte Her…
06.01.2012
Gefahren im Zusammenhang mit der Werbung für Kapitalanlagen
OPEN MARKET TV AG MBO Media

Gefahren im Zusammenhang mit der Werbung für Kapitalanlagen

Gefahren im Zusammenhang mit der Werbung für Kapitalanlagen Im Rahmen der Aufklärungsveröffentlichungen bei der Open Market TV AG und deren Medienplattformen IPTV-, verbreiten wir heute eine Zusammenfassung von Gefahren im Hinblick auf Emittenten die sich in den Open Market begeben, um Kapial zu beschaffen. Hier werden die strafrechlichen Gefahren einmal von unserem Autor und Strafrechtler Wolfgang Bohnen in Kürze ausgeleuchtet. Neben den zivilrechtlichen Haftungsrisiken sind die Werbung und der Verkauf von Kapitalanlagen auch strafrechtlic…
06.12.2010
Gefahren im Zusammenhang mit der Werbung für Kapitalanlagen
OPEN MARKET TV AG MBO Media

Gefahren im Zusammenhang mit der Werbung für Kapitalanlagen

Gefahren im Zusammenhang mit der Werbung für Kapitalanlagen Im Rahmen der Aufklärungsveröfffentlichungen bei der Open Market TV AG und deren Medienplattformen IPTV- verbreiten wir heute eine Zusammenfassung von Gefahren im Hinblick auf Emittenten die sich in den Open Market begeben, um Kapial zu beschaffen.Hier werden die strafrechlichen Gefahren einmal von unserem Autor und Strafrechtler Wolfgang Bohnen in Kürze ausgeleuchtet. Neben den zivilrechtlichen Haftungsrisiken sind die Werbung und der Verkauf von Kapitalanlagen auch strafrechtlich…
06.12.2010
Open Market TV AG und Dr. Olaf Fischer zum Thema Prospektpflicht am Freiverkehr.
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Open Market TV AG und Dr. Olaf Fischer zum Thema Prospektpflicht am Freiverkehr.

Open Market TV AG und Dr. Olaf Fischer zum Thema Prospektpflicht am Freiverkehr. New York, Frankfurt, den 22.11.2010.Die Open Market TV AG, kurz "OMTV" genannt, hat bestimmte Fachautoren dazu eingeladen, Artikel über den Open Market (Freiverkehr Börse Frankfurt) zu schreiben. Hierbei kommt es der OMTV AG darauf an, auf die wesentlichen und wichtigen Punkte des Freiverkehrs hinzuweisen, wohl auch auf die Risiken und mögliche Verbesserungsstandarten. Wichtig für OMTV AG ist es in diesem Zusammanhang, dass die OMTV börsengelisteten Kunden für ei…
22.11.2010
OPEN MARKET TV AG INFORMIERT: General Standard vs. Entry Standard
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OPEN MARKET TV AG INFORMIERT: General Standard vs. Entry Standard

General Standard vs. Entry Standard Abgesehen davon, dass der General Standard im Gegensatz zu dem börsenregulierten Entry Standard gesetzlich geregelt wird, gibt es eine Reihe von weiteren höheren Transparenzanforderungen die dieses Börsensegment erfordert • Jahresberichte müssen spätestens 4 Monate nach Ultimo veröffentlicht werden (6 Monatsfrist beim Entry Standard) • Halbjahresberichte müssen spätestens 2 Monate nach Ultimo veröffentlicht werden (3 Monatsfrist beim Entry Standard) • Zum 1. und 3. Quartal müssen Zwischenmitteilungen abgeg…
22.11.2010
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