(openPR) General Standard vs. Entry Standard
Abgesehen davon, dass der General Standard im Gegensatz zu dem börsenregulierten Entry Standard gesetzlich geregelt wird, gibt es eine Reihe von weiteren höheren Transparenzanforderungen die dieses Börsensegment erfordert
• Jahresberichte müssen spätestens 4 Monate nach Ultimo veröffentlicht werden (6 Monatsfrist beim Entry Standard)
• Halbjahresberichte müssen spätestens 2 Monate nach Ultimo veröffentlicht werden (3 Monatsfrist beim Entry Standard)
• Zum 1. und 3. Quartal müssen Zwischenmitteilungen abgegeben werden
• Ad-hoc-Publizitätspflicht (WpHG)
• Offenlegungen von Directors Dealings (WpHG)
• Mitteilung zu Meldeschwellen (WpHG)
• Pflichtangebot bei Kontrollwechsel
• Entry Standard=5.000 EUR/Jahr; General Standard=7.500 EUR/Jahr
Ebenfalls gibt es bereits höhere Zulassungsanforderungen:
• Mindestens 25% der Aktien müssen im Streubesitz sein
• Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren bestehen
• Es besteht eine generelle Prospektpflicht
Während bei der Zulassung zum Open Market und Entry Standard ein Skontroführer benannt werden muss, wird dieser im bei der Zulassung zum General- und Prime Standard automatisch von der Börse bestimmt.
• Open Market und dessen Teilsegment Entry Standard
• Organisierter Markt
Prime Standard Der Prime Standard ist, als Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungspflichten, neben dem General Standard das privatrechtlich organisierte, gesetzlich regulierte Börsensegment der Frankfurter Wertpapierbörse mit den höchsten Transparenzstandards und gleichzeitig die Voraussetzung für eine Aufnahme in die Indizes DAX, MDAX, TecDAX und SDAX.
Hintergründe und Geschichte
Im Zuge der allgemeinen Neustrukturierung der deutschen Börsensegmente wurde der Prime Standard zum 1. Januar 2003 eingerichtet[2]. Ziel war es, ein Börsensegment zu schaffen, das, unter anderem durch verpflichtende Publizität in englischer Sprache und über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Transparenzstandards, internationale Investoren bevorzugt anzieht. Der erste Börsengang im Prime Standard erfolgte mit der Wincor Nixdorf AG am 19. Mai 2004. Das erste Quartal 2008 war im Zuge der Subprime-Krise das erste Quartal seit Mai 2004, in dem sich kein Unternehmen im Prime Standard an die Börse wagte. Im Prime Standard müssen Aktiengesellschaften über das Maß des regulierten Marktes hinausgehende internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Ebenso wie im General Standard müssen folgende Transparenzkriterien erfüllt werden:
• zum ersten und dritten Quartal Zwischenberichterstattung in deutscher oder englischer Sprache
• Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS oder US-GAAP)
• Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
• Ad-hoc-Mitteilungen
Darüber hinaus ist jedoch auch erforderlich:
• ausführlichere Zwischenberichterstattung zum ersten und dritten Quartal
• Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache
• Mindestens eine Analystenkonferenz jährlich
• Unternehmenskalender und Finanzberichte sind in deutscher und englischer Sprache zu verfassen und zu veröffentlichen.
• Unternehmenskalender und Finanzberichte müssen in elektronischer Form der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse übermittelt werden
• eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bei der Finanzberichterstellung, dadurch Offenlegung bei den Finanzberichten etwas größer
Hinzu kommt, dass die Sanktionsmöglichkeiten (finanzieller Art oder Ausschluss vom Prime Standard) bei Verstößen gegen die Vorschriften größer und flexibler sind. Entsprechend der Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse[5] entstehen für die Zulassung von Aktien folgende Kosten:
• 3.000 Euro Zulassungsgebühr
• 2.500 Euro Einbeziehungsgebühr
• 2.500 Euro Einführungsgebühr und
• 10.000 Euro jährliche Notierungsgebühr (2.500 Euro mehr als beim General Standard)
• Quelle: Wikipedia