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Oberwetter & Olfen

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Oberwetter & Olfen Rechtsanwälte Hamburg Mönckebergstraße 11 20095 Hamburg Tel.: 040-271696-0 Fax: 040-271696-96 owt@oberwetter-olfen.de www.oberwetter-olfen.de

Über das Unternehmen

Oberwetter & Olfen Rechtsanwälte ist eine Kanzlei, die vor allem für mittelständische Klientel in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht und IT-Recht tätig ist.

Aktuelle Pressemitteilungen von Oberwetter & Olfen
Bild: Erste Entscheidung zum Gleichbehandlungsgesetz: Klage von Piloten gegen Lufthansa abgewiesenBild: Erste Entscheidung zum Gleichbehandlungsgesetz: Klage von Piloten gegen Lufthansa abgewiesen
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Erste Entscheidung zum Gleichbehandlungsgesetz: Klage von Piloten gegen Lufthansa abgewiesen

Nun liegt die erste Entscheidung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor: Piloten der Lufthansa hatten gegen die von der Lufthansa aufgestellten Altersbeschränkungen geklagt und sich auf eine Diskriminierung wegen des Alters berufen. Die entsprechenden Regelungen im Tarifvertrag sehen eine Altersgrenze von 60 Jahren vor. Das Gericht wies die Klage der Piloten ab. Die von der Lufthansa aufgestellten Altersbeschränkungen für Piloten seien objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel, nämlich zum Schutz von Leib und Leben der Besat…
14.03.2007
Bild: Studiengebühren für Senioren stellen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darBild: Studiengebühren für Senioren stellen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar
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Studiengebühren für Senioren stellen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 29.11.2006 (Az. 4 K 1462/06) entschieden, dass die Einführung einer sogenannten Seniorenstudiengebühr nicht gegen das AGG verstoße. Das Gericht stellte fest, dass in der Erhebung einer an die Vollendung des 60. Lebensjahres gekoppelten Gebühr zwar eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung vorliege. Das mit der Vorschrift verfolgte Ziel stelle jedoch eine objektive und angemessene Rechtfertigung der auf dem Merkmal des Alters beruhenden Ungleichbehandlung dar; denn die b…
27.02.2007
Bild: Wal-Mart droht Sammelklage von 1,6 Millionen Frauen - Müssen auch deutsche Discounter Massendiskriminierungsklagen fürchten?Bild: Wal-Mart droht Sammelklage von 1,6 Millionen Frauen - Müssen auch deutsche Discounter Massendiskriminierungsklagen fürchten?
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Wal-Mart droht Sammelklage von 1,6 Millionen Frauen - Müssen auch deutsche Discounter Massendiskriminierungsklagen fürchten?

Ein Berufungsgericht in San Francisco hat gestern eine Massenklage von Mitarbeiterinnen der Einzelhandelskette Wal-Mart wegen Benachteiligung gegenüber ihren männlichen Kollegen zugelassen; der Schadensersatz könnte Milliarden betragen. Wal Mart wird Diskriminierung vorgeworfen. So seien weibliche Angestellte bei Beförderungen übergangen und in vergleichbaren Tätigkeiten schlechter bezahlt worden als ihre männlichen Kollegen. Schon vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im vergangenen Jahr waren Klagen wegen einer …
07.02.2007
Bild: Keine Vergütung für Webdesigner bei fehlender AbredeBild: Keine Vergütung für Webdesigner bei fehlender Abrede
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Keine Vergütung für Webdesigner bei fehlender Abrede

Erstellt ein Webdesigner für einen Kunden eine Standardwebseite zu einem Festpreis und erbringt er in diesem Rahmen erhebliche weitere Zusatzarbeiten, so kann er sich diese Leistungen nur vergüten lassen, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung darüber besteht oder wenn von einer stillschweigenden Vereinbarung auszugehen wäre, so das Landgericht Hamburg. Eine stillschweigende Vereinbarung könne aber nur dann vorliegen, wenn eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten war. Das scheide aus. Der Kläger hätte klarstellen müssen, dass die zusätzlic…
23.01.2007
Erster Online-Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz frei zugänglich
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Erster Online-Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz frei zugänglich

Hamburg, 03.01.2007. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit wenigen Monaten in Kraft und hat in den Personalabteilungen von Unternehmen für Aufregung gesorgt. Nun steht der erste Kommentar zum AGG im Internet online. Auf der Seite www.oberwetter-olfen.de ist der Kommentar unter der Rubrik "Presse" erreichbar. Der von Rechtsanwalt Christian Oberwetter verfasste Kommentar ist für den Internetnutzer frei zugänglich, er muss sich weder registrieren noch Gebühren zahlen. "Die Kanzlei Oberwetter & Olfen trägt mit der kostenfreien Onl…
03.01.2007
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