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Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Angela Montag Steuerberaterin Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH Alt-Niedereschbach 27 60437 Frankfurt Telefon: 069 - 5076702 Telefax: 069 - 5076703 Email: kanzlei@stb-montag.de Internet: www.stb-montag.de

Über das Unternehmen

Die Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde 2010 gegründet und führt die Tätigkeit der seit 2003 bestehenden Steuerberatungskanzlei Angela Montag, Steuerberaterin, am Standort Frankfurt am Main, Ortsteil Nieder-Eschbach, fort.

Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Steuerberatung, in der Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnungen, in der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie in der betriebswirtschaftlichen Beratung und Rating.

Die Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerberatung werden als weiteres Schwerpunktthema nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Beteiligten vorausschauend strukturiert und umgesetzt. Frau Angela Montag, Steuerberaterin, ist eine von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. zertifizierte Testamentsvollstreckerin und erwarb den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).

Seit August 2011 ist als weiterer Berufsträger Herr Karl Montag, Steuerberater, in der Gesellschaft tätig. Neben der steuerlichen Betreuung liegt der Tätigkeitsschwerpunkt auf der betriebswirtschaftlichen Beratung und der Unterstützung im Rating-Prozess der Kreditinstitute. Zusätzlich zum Abschluss Diplom-Betriebswirt (BA) sind Qualifikationen zum Rating-Analyst (univ. Augsburg) und Certified Corporate Treasurer VDT® erfolgreich absolviert worden.

Aktuelle Pressemitteilungen von Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bild: Finanzämter überprüfen RentnerBild: Finanzämter überprüfen Rentner
Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Finanzämter überprüfen Rentner

Seit 2009 werden Renteneinnahmen ab 2005 von den Versicherungsträgern an die Finanzverwaltung übermittelt. Auf Grundlage dieser Mitteilungen überprüfen die hessischen Finanzämter zurzeit die Einkünfte von Rentnern, die bislang keine Steuererklärungen abgegeben haben. Sofern sich aus den Auswertungen ergeben sollte, dass Steuern zu zahlen sind, werden die betroffenen Rentner von ihrem zuständigen Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe der Steuererklärungen innerhalb von vier Wochen für vergangene Jahre aufgefordert. Nach Ablauf dieser Frist ka…
29.10.2012
Bild: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgabe (Sachentnahme) 2012Bild: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgabe (Sachentnahme) 2012
Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgabe (Sachentnahme) 2012

(Frankfurt) Der Frankfurt Steuerberater Karl Montag, Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt, weist auf die vom Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 24. Januar 2012 veröffentlichten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgabe (Sachentnahme) 2012. Betroffene Gewerbezweige sind: _Bäckerei _Café und Konditorei _Fleischerei _Gast- und Speisewirtschaften _Getränkeeinzelhandel _Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) _Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) _Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) Das Sc…
26.01.2012
Bild: BFH zum häuslichen Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen TätigkeitBild: BFH zum häuslichen Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

BFH zum häuslichen Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

(Frankfurt) Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Darauf verweist der Frankfurt Steuerberater Karl Montag, Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.01.2012 zu seinen Urteilen vom 27. Oktober 2011 - VI R 71/10 - und 8. Dezember 2011 - VI R 13/11. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 8. Dezember …
25.01.2012
Bild: Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des RechtsbehelfsBild: Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs
Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

(Frankfurt) Der Bundesfinanzhof hat soeben entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache vollen Erfolg gehabt hat. Darauf verweist der Frankfurter Steuerberater Karl Montag, Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.01.2012 zu seinem Urteil vom 31. August 2011 - X R 49/09. Im Streitfall hatte das Finanzamt im Einspruchsverfahren geg…
18.01.2012
Bild: Verspätete Steueranmeldungen und SteuerstrafrechtBild: Verspätete Steueranmeldungen und Steuerstrafrecht
Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Verspätete Steueranmeldungen und Steuerstrafrecht

Die "Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012" wurden unter anderem dahingehend geändert, dass zukünftig ein verspätete Steueranmeldung regelmäßig an die Steuerstrafstelle weitergeleitet werden. Damit besteht die Gefahr, dass Steuerpflichtige sich häufiger mit dem Thema Steuerstrafverfahren und Steuerhinterziehung beschäftigen müssen. Bisher wurde eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung und die damit einhergehende verzögerte Zahlung der Steuer bei Vorsatz als „Steuerhinterziehung auf Zeit“ gewertet. Oft sind die Ursachen jed…
11.01.2012
Bild: Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbarBild: Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar
Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

(Frankfurt) Der Bundesfinanzhof hat in diese Woche entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann. Darauf verweist der Frankfurter Steuerberater Karl Montag unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3.01.2012 zu seinem Urteil vom 19. Oktober 2011 - X R 48/09. Im Streitfall ging es um Schulgeld, das Eltern im Jahr 2004 für den Privatschulbesuch ihres Sohnes gezahlt hatten. Die Privatschule war n…
09.01.2012
Bild: Rentenbesteuerung: Ungünstige Urteile für RuheständlerBild: Rentenbesteuerung: Ungünstige Urteile für Ruheständler
Montag Steuerberatungsgesellschaft mbH

Rentenbesteuerung: Ungünstige Urteile für Ruheständler

Ende Juli 2011 hat der Bundesfinanzhof eine Reihe von Urteilen veröffentlicht, die negative steuerliche Folgen für Rentner haben. Denn sie müssen auch auf Rentennachzahlungen für die Vergangenheit und Erwerbsminderungsrenten die für sie eher ungünstigen Regeln durch das 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz anwenden und dürfen nicht den Ertragsanteil ansetzen, der nach dem Lebensalter beim Renteneintritt berechnet wird. Die durch die Neuregelung eingetretene Steuermehrbelastung sahen die Richter als durch den grundlegenden Systemwechsel der …
05.09.2011
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