Unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Köln ist bundesweit tätig und hat sich auf den Gebieten des Migrationsrechts und Ausländerrechts spezialisiert.
Das folgende Szenario ist im Moment tatsächliche Realität:
Jemand ist, sagen wir zum Verwandtenbesuch, mit einem Visum eingereist. Die Rückreise in das Heimatland außerhalb der EU, wozu bereits einige nicht unwichtige europäische Länder gehören, wie zum Beispiel Albanien, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro, die Russische Föderation, Weißrussland und die Ukraine, ist nicht mehr möglich. Sei es, weil die Grenzübergänge gesperrt sind und die Aus- oder Einreise nicht mehr möglich ist oder weil sämtliche Flugmöglichkeiten storniert wurde…
17.06.2020
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