Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2502/17 wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu entscheiden haben, ob auch Bürger Anträge gegen Parteien zum Ausschluss von der staatlichen Finanzierung stellen dürfen.
Der Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann bis dato vom Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.
Der Kläger argumentiert, § 43 Abs. 1 BVerfGG schließt den Souverän beim Schutz der Verfassung, der freiheitlich demokratischen Grundordnung, aus. Das Prinzip der Volkssouve…