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Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein

Frau Gudrun Steinbach Riesstraße 17 80992 München T 089 27813113 r.goeritz@froehlich-pr.de www.lohi.de

Über das Unternehmen

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Fortbildung im Ausland steuerlich geltend machen
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Fortbildung im Ausland steuerlich geltend machen

Ein Kongress in Frankreich, ein Lehrgang in Österreich, eine Sprachreise nach Italien. Unsere berufliche Weiterbildung macht heute längst nicht mehr an deutschen Grenzen halt. Viele Unternehmen agieren international und müssen auf globalisierten Märkten bestehen. Dass hier Fremdsprachen immer wichtiger werden, dass man sich mit (ausländischen) Kollegen austauscht und von ihnen lernt, ist da nur schlüssig. „In der Regel lassen sich Auslandsreisen zur beruflichen Fortbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn nicht das Unternehmen…
02.06.2014
Bei unpünktlicher Steuererklärung droht Verspätungszuschlag
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein

Bei unpünktlicher Steuererklärung droht Verspätungszuschlag

Eine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, kostet bisweilen Überwindung. Belege müssen zusammengesucht, Unterlagen gesichtet und Formulare ausgefüllt werden. Der letztmögliche Fälligkeitstermin sollte dennoch nicht verstreichen, denn Nachlässigen droht ein Verspätungszuschlag. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. aufmerksam. Wird die Steuererklärung nicht pünktlich eingereicht bzw. auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, kann das Finanzamt bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal 25.000 Euro – zusätzlich einforde…
19.06.2012
Bundesfinanzhof entscheidet: Fahrten zum Studium in voller Höhe steuerlich absetzbar
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein

Bundesfinanzhof entscheidet: Fahrten zum Studium in voller Höhe steuerlich absetzbar

Studenten und Arbeitnehmer, die eine berufliche Vollzeitausbildung absolvieren, können ihre Kosten für die Fahrten zur Hochschule nun in voller Höhe steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt. Demzufolge werden Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung steuerlich wie eine Dienstreise behandelt. Dass heißt, der Steuerzahler kann für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent Kilometerpauschale als Werbungskosten ansetzen. Allerdings werden die Fahrtkosten nur anerkannt, wenn sie de…
30.03.2012
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