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Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar

Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar

Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart Tel.: 0711 / 32 75 61-0, Telefax: 0711 / 32 75 61-60 www.kapitalmarktrecht.de, e-mail: kanzlei@kapitalmarktrecht.de Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf v. Buttlar, Rechtsanwalt Florian Johst

Über das Unternehmen

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Die 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2009/2010 zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Gesellschafts- und Versicherungsrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt insbesondere die Interessen von Aktionären sowie von privaten und institutionellen Anlegern. Eine besondere Expertise besitzt die Kanzlei im Bereich Medienfonds, in dem sie mittlerweile über 1.000 Anleger betreut. Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

Pressemitteilung übermittelt von Hugin.
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Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Prospekthaftungsurteil zum VIP Medienfonds 4
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar

Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Prospekthaftungsurteil zum VIP Medienfonds 4

Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Neues Prospekthaftungsurteil des Oberlandesgerichts München zum VIP Medienfonds 4 - Entscheidung hat Signalwirkung für alle steuerlich gefloppten Medienfonds, die mit einer Schuldübernahme ausgestattet sind Stuttgart, 03.03.2010 - Nach zahlreichen Haftungsurteilen, die auf verschwiegene Kick-Backs gestützt wurden, hat das OLG München die Commerzbank nunmehr auch aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung zu Schadensersatz verurteilt. Die Bank hatte dem Kläger eine Beteiligung in Höhe von EUR 50.000,00 an …
03.03.2010
Betreuer haftet neben Anlageberater
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar

Betreuer haftet neben Anlageberater

Im Fall der insolventen BFI Bank AG spricht das Landgericht Waldshut-Tiengen einer Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von 106.148,76 € zu. Neben dem Anlageberater zieht das Gericht auch den Betreuer der Anlegerin zur Verantwortung. Stuttgart, 08.01.2008: Das deutsche Banksystem ist trotz gegenteiliger Behauptungen anfällig für Bankenpleiten. So wurde beispielsweise im Jahr 2003 über das Vermögen der BFI Bank AG aus Dresden das Insolvenzverfahren eröffnet. Zahlreiche Anleger und Sparer erlebten damals ei…
08.01.2008
Hauptversammlung der Ed. Züblin AG bestellt Dr. Steinhübel zum besonderen Vertreter
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar

Hauptversammlung der Ed. Züblin AG bestellt Dr. Steinhübel zum besonderen Vertreter

Bereits zum zweiten Mal wählen Aktionäre den Stuttgarter Rechtsanwalt in dieses Amt Stuttgart, im Dezember 2007 - Nachdem die Hauptversammlung der DIS Deutsche Industrie Service AG Dr. Heinz O. Steinhübel zum besonderen Vertreter bestimmte, beruft ihn nun auch die Hauptversammlung der Stuttgarter Ed. Züblin AG in diese Funktion. Durch diese erneute Bestellung zum besonderen Vertreter ist Dr. Steinhübel der erste Anwalt, dem diese Aufgabe zum wiederholten Male zufällt. Der Kapitalmarktrechts-Experte nahm bereits Kontakt zum Unternehmen auf, …
20.12.2007
direct/ Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar jetzt in Stuttgart
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar

direct/ Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar jetzt in Stuttgart

Stuttgart, 03.04.2006 - Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hat ihren Sitz von Tübingen nach Stuttgart verlegt. Mit dem Umzug wird die Weiterentwicklung der 2005 gegründeten Kanzlei konsequent vorangetrieben. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Vertretung geschädigter Anleger insbesondere bei bankrechtlichen Streitigkeiten, im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsmodelle und im Zusammenhang mit Not leidenden Steuersparanlagen. In diesen Bereichen hat sich die Kanzlei auch personell…
03.04.2006
direct/Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: BFI Bank - Schadensersatz für Kontoinhaber
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar

direct/Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: BFI Bank - Schadensersatz für Kontoinhaber

Das Landgericht Tübingen hat eine Repräsentanz der BFI Bank zum Schadensersatz in Höhe von EUR 166.888,00 verurteilt. Damit eröffnet sich für BFI-Geschädigte eine weitere Möglichkeit des Schadensersatzes. Tübingen, 08. Juni 2005 - Mit Urteil vom 24.03.2005 hat das Landgericht Tübingen (Az.: 2 O 113/04) einer Mandantin der Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von EUR 166.888,00 zugesprochen. Ein Repräsentant der BFI Bank hatte seiner Kundin zur Kapitalanlage von EUR 186.888,00 bei der BFI Bank (Dresden) geraten u…
08.06.2005
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