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Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner

Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner

Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner Rosenstr. 14 40474 Düsseldorf Tel:0211/4998990 Fax:0211/4911115 www.dskp.de e-mail:info@dskp.de

Über das Unternehmen

Die Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl und Partner ist eine seit mehr als zwanzig Jahren bundesweit tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Institution mit Standort in Düsseldorf. Im Fokus der Tätigkeiten stehen das Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere

Aktuelle Pressemitteilungen von Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner
Medienfonds – es tut sich etwas
Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner

Medienfonds – es tut sich etwas

Die Finanzverwaltung hat bei einigen Filmfonds die Steuernachforderungen zu einem beträchtlichen Teil fallen gelassen. Begründet hat sie diesen Schritt damit, dass durch die teilweise verschickten Bestätigungsschreiben der schuldübernehmenden Bank von einer Schuldübernahme und nicht von einem Schuldversprechen auszugehen sei. Diese Argumentation kann die Finanzverwaltung aber nicht auf den überwiegenden Teil der Fonds übertragen, so dass weiterhin die Möglichkeit der Durchsetzungen von Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe im Mittelpunkt …
24.02.2011
Bild: Resümee zur Informationsveranstaltung der Hannover Leasing über MedienfondsBild: Resümee zur Informationsveranstaltung der Hannover Leasing über Medienfonds
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Resümee zur Informationsveranstaltung der Hannover Leasing über Medienfonds

Mit gestrigem Datum lud die Hannover Leasing in Düsseldorf zu einem Treffen für Anleger ein, die sich in Medienfonds engagiert hatten. Die Vorgabe, rein objektiv über den derzeitigen Rechtsstand zu referieren, konnte jedoch nicht uneingeschränkt erfüllt werden. Herr Dr. Lüdike und Herr Dr. Schmalenbach moderierten als Anwälte der Hannover Leasing die Veranstaltung. Herr Prof. Dr. Fischer wurde als objektiver Rechtsgutachter vorgestellt. In der Sache wurde die historische Entwicklung von Medienfonds und der Knackpunkt bei der steuerlichen Bet…
22.01.2010
Bild: Cobold-Anleger können Geld zurückfordern … z.B. von der Volksbank BocholtBild: Cobold-Anleger können Geld zurückfordern … z.B. von der Volksbank Bocholt
Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner

Cobold-Anleger können Geld zurückfordern … z.B. von der Volksbank Bocholt

„Cobold-Anleihen sind sicher keine geeigneten Produkte, um darauf eine Altersvorsorge aufzubauen.“ So war es schon am 19. Mai 2005 in der Presse zu lesen. Immer wieder gab es in der Folgezeit öffentlich warnende Hinweise auf die Risiken, die in solchen synthetischen Anleihen stecken. Dennoch sind Cobold-Anleihen der DZ-Bank und solche synthetischen Papiere anderer Banken (Colibri oder Synthia) in Depots unbefangener Anleger gelandet, die allein an Sicherheit orientiert waren. Die Cobold-62-Anleihe beispielsweise ist nun faktisch wertlos. Sie …
28.08.2009
BGH - Beschluss zur Zwangsvollstreckung bei Kreditverkäufen an ausländische Finanzinvestoren veröffentlicht
Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner

BGH - Beschluss zur Zwangsvollstreckung bei Kreditverkäufen an ausländische Finanzinvestoren veröffentlicht

Mit Beschluss vom 16.April 2009 hat der BGH (Az. VII ZB 62/08) ein weitere Entscheidung zu der Problematik des Darlehensverkaufs durch deutsche Banken gefällt, die Immobilienkäufer aufmerken lassen sollte. Aufgrund der Finanzkrise ist nun schon seit längerer Zeit zu beobachten, dass Banken und Sparkassen ihre notleidenden Kredite an spezialisierte Investoren verkaufen. Dabei werden die Darlehensschuld und die häufig damit verbundene Grundschuld zu Lasten eines Grundstücks an den Finanzinvestor abgetreten. Das Vertrauensverhältnis, das der K…
23.04.2009
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