Gründer und Inhaber der Kanzlei Boslak ist der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Jan-Henrik Boslak. Seine Mandanten sind überwiegend Handelsvertreter, Versicherungsvertreter und Finanzdienstleister sowie Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche. Seine Spezialisierung auf das Handelsvertreterrecht liegt darin begründet, dass Jan-Henrik Boslak vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt selbst als Handelsvertreter gemäß §§ 84 ff. HGB beziehungsweise als Vermittler von Finanzdienstleistungen fünf Jahre lang für verschiedene Finanzdienstleistungsunternehmen tätig war. Aufgrund dieser langjährigen Branchenerfahrung ist es dem qualifizierten Rechtsanwalt möglich, rechtliche Fragestellungen im Handelsvertreterbereich mit dem entsprechenden Know-how eines Insiders zu behandeln. Näheres zur Kanzlei unter: www.kanzlei-boslak.de