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Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

Thomas Schmitt Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau und Architektenrecht Schlichter nach SOBau JuS Rechtsanwälte Abt. Bau, Miete & Immobilien Ulrichsplatz 12 86150 Augsburg Tel.: 0821/34660-24 Fax : 0821/34660-82 Email: Schmitt@jus-kanzlei.de jus-kanzlei.de

Über das Unternehmen

Konsequent für Ihr Recht!

Herzlich Willkommen auf der Internetseite einer der größten Anwaltskanzleien in Augsburg und Schwaben. Wir freuen uns, Ihnen unser Beratungsangebot, unsere Kanzlei, unsere Anwälte und unser besonderes Profil vorstellen zu dürfen. Machen Sie sich ein Bild von unseren Beratungsleistungen und unseren Beratern.

Wir streben danach, unsere Mandanten rundum zufrieden zu stellen. Deren persönliches und wirtschaftliches Interesse liegt uns am Herzen, daran denken wir. Fordern Sie uns heraus! Messen Sie uns an unseren Aussagen. So werden Sie feststellen: JuS Rechtsanwälte in Augsburg arbeiten konsequent für Ihr Recht.

Aktuelle Pressemitteilungen von Jus Rechtanswälte Schloms und Partner
Nur bezahlen, was gebaut ist
Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

Nur bezahlen, was gebaut ist

Bauträgerverträge haben Vor- und Nachteile. Der Aussicht auf ein „Rund-um-sorglos-Paket“ für das Eigenheim stehen fehlende Mitspracherechte und finanzielle Risiken gegenüber. Dass diese überwiegen können, zeigt ein aktuelles Beispiel. Kürzlich ließ sich ein Bauträger von seinem Auftraggeber einen noch nicht erreichten Bautenstand bestätigen und rang ihm eine entsprechende Zahlungsanweisung ab. Es handele sich doch nur um eine Formalie, so der Bauträger, und der Erwerber könne doch wohl schon einmal unterschreiben. Ein solches Vorgehen erfül…
11.04.2017
BIM (Building Information Modeling) - ein hochaktuelles Thema für alle Baubeteiligten
Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

BIM (Building Information Modeling) - ein hochaktuelles Thema für alle Baubeteiligten

BIM (Building Information Modeling) - ein hochaktuelles Thema für alle Baubeteiligten Für Architekten bedeutet der Aufbau eines Bauwerksdatenmodells einen erheblichen Mehraufwand, da sämtliche Daten erhoben und eingepflegt werden müssen. Dazu gehört auch der Abgleich mit Bauwerksdatenbanken anderer fachlich Beteiligter (Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung: http://www.juskanzlei.de/rechtsgebiete/baurecht.html) Davon profitieren die Auftraggeber davon, da sie einen über die bisherige Planung weit hinausgehenden Mehrwert erhalten. Nicht nur…
28.03.2017
Bauvertrag gekündigt - Abrechnung folgt!
Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

Bauvertrag gekündigt - Abrechnung folgt!

Die Spannung auf Baustellen steigt zunehmend. Auftraggeber klagen über Auftragnehmer, die nicht bereit seien, die beauftragte Leistung auszuführen, ständig nur Nachtragsforderungen stellten und eine mangelhafte Leistung erbringen würden (Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung:http://www.jus-kanzlei.de/rechtsgebiete/baurecht.html). Auftragnehmer hingegen klagen darüber, dass Auftraggeber keine baubare Planung vorlegten, sich weigerten, die erforderlichen Entscheidungen bei ungeklärten Ausführungsfragen zu treffen sowie Zahlungen sehr verspätet…
28.03.2017
Bild: Expertentipps für Bauunternehmen und HandwerksfirmenBild: Expertentipps für Bauunternehmen und Handwerksfirmen
Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

Expertentipps für Bauunternehmen und Handwerksfirmen

Keine Entschädigung aus § 642 BGB ohne konkrete bauablaufbezogene Darstellung! Durch Verzögerungen und Nachbesserungsarbeiten an Baustellen kann es zu erheblichen Mehrkosten kommen. Häufig klagen besonders Auftragnehmer auf Entschädigung. Durch einen Urteilsspruch des OLG Brandenburg sind Auftragnehmer nun in der Pflicht den entstandenen Schaden zu beweisen und detailliert zu belegen, dass der Auftraggeber dafür verantwortlich ist. Vor allem bei vertraglich vereinbarten Nachtragsleistungen stehen die Chancen schlecht mit einer Klage erfolgre…
27.10.2016
Bild: Expertentipps für Bauunternehmen und Handwerksfirmen
Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

Expertentipps für Bauunternehmen und Handwerksfirmen

Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle? Baustellen sind gefährlich, gleich, ob dort gearbeitet wird, oder nicht. Gerade nach Feierabend locken Bauplätze Kinder magisch an. Und weil der Nachwuchs auf das obligatorische „Betreten verboten“-Schild selten reagiert, müssen Baufirmen Gefahrenquellen immer sorgfältig sichern. Tun sie das nicht, haften sie, wenn etwas passiert. Wie das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil vom 5. März dieses Jahres (OLG Koblenz 05.03.2014 Az.: 5 U 1090/13) urteilte, haben Baufirmen in j…
20.05.2014
Bild: Hilfreiche Tipps zum Thema Baurecht
Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

Hilfreiche Tipps zum Thema Baurecht

Tipps für Bauunternehmen und Handwerksfirmen: Bedenken immer auch dem Bauherrn mitteilen! Der Architekt ist traditionell Mittler zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Viele Entscheidungen, gerade über Baudetails, werden bei Routinebegehungen auf der Baustelle zwischen Planer und Ausführendem besprochen und gleich umgesetzt. Der Bauherr möchte mit solchen alltäglichen Dingen meist auch gar nichts zu tun haben, dafür hat er schließlich „seine Leute“. Der „kurze Draht“ zwischen Architekt und Bauunternehmen birgt allerdings auch gewisse Risiken. …
25.03.2014
Schlechtwetter besser in den Vertrag aufnehmen
Jus Rechtanswälte Schloms und Partner

Schlechtwetter besser in den Vertrag aufnehmen

Wer im Herbst mit dem Hausbau beginnt, der kann ihn wahrscheinlich nicht mehr vor dem Winter abschließen. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Hier ist grundsätzlich der Bauunternehmer in der Pflicht. Bis zur Bauabnahme eines Hauses durch den Bauherrn muss die Baufirma das Gebäude, sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen. Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den Gegebe…
02.12.2013
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