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Michael Sittek Geschäftsführer iclear GmbH M2, 17 D-68161 Mannheim Tel.: +49 (0)621 / 1234 69-60 Fax: +49 (0)621 / 1234 69-69 Mail: presse@iclear.de Web: www.iclear.de Herbert Grab digit media Schulberg 5 D-72124 Pliezhausen Tel.: +49 (0)7127 / 9787-10 Mail: h.grab@iclear.de

Über das Unternehmen

Über iclear (www.iclear.de):

iclear ist das Internet-Abrechnungssystem von kinteki. Mit dem iclear-Abrechnungssystem können Käufer im Internet nach einmaliger Anmeldung Waren bestellen und bequem, einfach, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. icle

Aktuelle Pressemitteilungen von iclear
Bild: iclear integriert Online-Bezahlverfahren giropay – Partnerschaft mit WestLB trägt weitere FrüchteBild: iclear integriert Online-Bezahlverfahren giropay – Partnerschaft mit WestLB trägt weitere Früchte
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iclear integriert Online-Bezahlverfahren giropay – Partnerschaft mit WestLB trägt weitere Früchte

Mannheim, 11. November 2008. iclear.de, treuhänderischer Anbieter für schnelles, einfaches und wirklich sicheres Bezahlen im Internet, ermöglicht ab sofort auch die Bezahlung über giropay. Das Online-Bezahlverfahren giropay ist aus einem Gemeinschaftsprojekt der Postbank, der Sparkassen-Finanzgruppe und der IT-Dienstleister der Volksbanken Raiffeisenbanken, FIDUCIA IT und GAD, entstanden. Die Vertriebspartnerschaft zwischen iclear und der WestLB trägt weitere Früchte. Jüngstes Projekt ist die Integration von giropay in das iclear-Portfolio.…
11.11.2008
Bild: iclear wickelt Online-Zahlungen für Pixelspeed ab – Schnelle und einfache Abwicklung im VordergrundBild: iclear wickelt Online-Zahlungen für Pixelspeed ab – Schnelle und einfache Abwicklung im Vordergrund
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iclear wickelt Online-Zahlungen für Pixelspeed ab – Schnelle und einfache Abwicklung im Vordergrund

Mannheim, 03. November 2008. iclear.de, der Anbieter für schnelles, einfaches und wirklich sicheres Bezahlen im Internet, wickelt ab sofort den Zahlungsverkehr für das Online-Digitaldruckzentrum Pixelspeed (pixelspeed.com) ab. Pixelspeed ist ein hoch modernes Digitaldruckzentrum, das über langjährige Erfahrung in digitalen Prozessen der Printproduktion verfügt und mit innovativster Technik arbeitet. Das Unternehmen mit Sitz in Herford liefert individuelle Druckerzeugnisse in hoher Qualität und zu preiswertesten Konditionen. Dazu gehören geb…
03.11.2008
Bild: iclear kooperiert mit Gambio - Software und Support für Online-ShopbetreiberBild: iclear kooperiert mit Gambio - Software und Support für Online-Shopbetreiber
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iclear kooperiert mit Gambio - Software und Support für Online-Shopbetreiber

Mannheim, 23. Oktober 2008. iclear.de, der Anbieter für sicheres Bezahlen im Internet, ist ab sofort Partner von Gambio in Sachen Online-Zahlungsabwicklung. Dies haben beide Unternehmen jetzt vereinbart. Gambio ist Spezialist für die Entwicklung und Weiterentwicklung ausgereifter Software für den eCommerce Bereich in Kombination mit professionellem Support. Die Gambio OHG mit Sitz in Bremen entwickelt und vertreibt ausgereifte Software für Online-Shops auf der Basis des weit verbreiteten Shop-Systems xt:Commerce. Zu den Stärken des Unternehm…
23.10.2008
Bild: iclear und „Sehnsucht Deutschland“ kooperieren – Treuhänder wickelt Zahlungen für Trend-Portal abBild: iclear und „Sehnsucht Deutschland“ kooperieren – Treuhänder wickelt Zahlungen für Trend-Portal ab
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iclear und „Sehnsucht Deutschland“ kooperieren – Treuhänder wickelt Zahlungen für Trend-Portal ab

Mannheim, 29. September 2008. iclear.de, der Anbieter für treuhänderisches und daher wirklich sicheres Bezahlen im Internet, kooperiert mit der Online-Plattform „Sehnsucht Deutschland“ (sehnsuchtdeutschland.com). Dass iclear das Bezahlen im Internet als Treuhänder begleitet und absichert, ist für die Betreiber von „Sehnsucht Deutschland“ ein wesentliches Kriterium, um iclear als Zahlungsanbieter einzusetzen. „Die Menschen in Deutschland entdecken ihr Land, und wir helfen ihnen dabei“. So bringt Torsten Biege, Geschäftsführer von „Sehnsucht D…
29.09.2008
Bild: Mobello sichert Online-Zahlungen durch iclear ab – Treuhand-Prinzip als wesentliches SicherheitsmerkmalBild: Mobello sichert Online-Zahlungen durch iclear ab – Treuhand-Prinzip als wesentliches Sicherheitsmerkmal
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Mobello sichert Online-Zahlungen durch iclear ab – Treuhand-Prinzip als wesentliches Sicherheitsmerkmal

Mannheim, 1. September 2008. iclear (iclear.de), der Anbieter für treuhänderisches und daher wirklich sicheres Bezahlen im Internet, wickelt ab sofort für Mobello (mobello.de) den Online-Zahlungsverkehr ab. Das treuhänderische Prinzip von iclear stellt für den Online-Möbelshop wie für dessen Kunden ein wesentliches Sicherheitsmerkmal dar. „Möbelkauf ist Vertrauenssache – dies gilt ganz besonders für den Kauf via Internet“, erklärt Dirk Langnickel, Geschäftsführender Gesellschafter des Online-Möbelshops Mobello. Aus diesem Grund setze sein Un…
01.09.2008
Bild: iclear erweitert Geschäftsführung – Roman Eiber verantwortet Vertrieb und MarketingBild: iclear erweitert Geschäftsführung – Roman Eiber verantwortet Vertrieb und Marketing
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iclear erweitert Geschäftsführung – Roman Eiber verantwortet Vertrieb und Marketing

Mannheim, 21. August 2008. iclear.de, der Anbieter für sicheres Bezahlen im Internet, verstärkt seine Geschäftsführung. Neuer Mann im Team ist Roman Eiber. Er verantwortet die Bereiche Vertrieb und Marketing. Michael Sittek ist zuständig für die Gesamtorganisation sowie für Technik und Finanzen. Roman Eiber bringt in seine Aufgabe als iclear-Geschäftsführer profunde Erfahrung in den so genannten TIMES Märkten (Telekommunikation, IT, Multimedia, Entertainment und Security) ein. Er bekleidete seit den 90er-Jahren Führungsaufgaben in verschiede…
21.08.2008
Bild: Verdacht - Niederländischer Online-Händler betrügt iPhone-Interessenten um 700.000 EuroBild: Verdacht - Niederländischer Online-Händler betrügt iPhone-Interessenten um 700.000 Euro
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Verdacht - Niederländischer Online-Händler betrügt iPhone-Interessenten um 700.000 Euro

Mannheim. Hunderte von Verbrauchern, die bei dem niederländischen Online-Händler Robert van Z. ein Apple iPhone gegen Vorkasse bestellt haben, werden wahrscheinlich ihr Geld nie wieder sehen. Und auch kein iPhone. Dies melden mehrere holländische Online-Portale. Die Rede ist von 700.000 Euro, die der Händler veruntreut haben soll. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das treuhänderische Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. „Es gibt auf der ganzen Welt kein technisches Bezahlverfahren, das Betrüger erkennt“, erklärt iclear-Geschäftsführ…
20.08.2008
Bild: iclear-Rechtstipp - Händler muss Rücksendungs-Risiko tragenBild: iclear-Rechtstipp - Händler muss Rücksendungs-Risiko tragen
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iclear-Rechtstipp - Händler muss Rücksendungs-Risiko tragen

Mannheim, 08. August 2008. Verbraucher, die Waren in einem Online-Shop gekauft haben und diese im Rahmen ihres Widerrufsrechts zurückschicken, tragen kein Risiko für die Rücksendung. Dies gilt auch, wenn ein entsprechender Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers fehlt. Darauf weist iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. Grundsätzlich gilt: Die Rücksendung der Ware auf Basis des Widerrufsrechts erfolgt immer auf Gefahr des Händlers. Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Händler den Hinweis „Rücksendu…
08.08.2008
Bild: iclear verstärkt seinen Wachstumskurs – Mehr als 20 Prozent Händlerzuwachs im ersten HalbjahrBild: iclear verstärkt seinen Wachstumskurs – Mehr als 20 Prozent Händlerzuwachs im ersten Halbjahr
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iclear verstärkt seinen Wachstumskurs – Mehr als 20 Prozent Händlerzuwachs im ersten Halbjahr

Mannheim. iclear.de meldet weiter kräftiges Wachstum. Allein in den ersten sechs Monaten des Jahres hat der Anbieter für einfaches und sicheres Bezahlen im Internet annähernd 700 neue Händler gewonnen. Zusätzlichen Wachstumsschub soll jetzt unter anderem die neue Kooperation mit der WestLB bringen. Nach Einschätzung von iclear-Geschäftsführer Michael Sittek wird sein Unternehmen in den nächsten Monaten noch stärker wachsen als im ersten Halbjahr. „Wir stellen eine deutlich erhöhte Bereitschaft bei den Online-Händlern fest, iclear als Zahlung…
26.06.2008
iclear - Australische Wettbewerbshüter klopfen ebay auf die Finger – fragwürdiger Zwang zu eigenem Zahlsystem
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iclear - Australische Wettbewerbshüter klopfen ebay auf die Finger – fragwürdiger Zwang zu eigenem Zahlsystem

Mannheim. Unter der Überschrift „Wettbewerbshüter gegen Paypal-Zwang“ berichtet Focus online derzeit über den Versuch von ebay, seinen Kunden die Zahlung per Paypal vorzuschreiben – und so für fast jede Auktion doppelt zu kassieren. Hinzu komme, dass Paypal „für einen etwas robusten Umgang mit Verkäufern bekannt“ sei, so das Nachrichtenmagazin. Darauf weist der treuhänderische Online-Zahlungsanbieter iclear.de hin. „Es sieht ganz danach aus, als wolle ebay sein hauseigenes Bezahlsystem mit der Brechstange durchsetzen und auf diese Weise die…
20.06.2008
Bild: iclear und WestLB kooperierenBild: iclear und WestLB kooperieren
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iclear und WestLB kooperieren

Online-Bezahlsystem weitet Geschäftsbasis aus / Geschäftsbank stärkt Mittelstandsgeschäft und Online-Kompetenzen Mannheim. iclear (iclear.de), der Anbieter für sicheres Bezahlen im Internet, und die WestLB (westlb.de) kooperieren im Internetbezahlverfahren. Dies haben beide Unternehmen jetzt vereinbart. Immer mehr Menschen kaufen im Internet ein. Damit wächst das Bedürfnis, einen einfachen, sicheren und transparenten Weg zum Bezahlen der online bestellten Waren zu nutzen. Darüber hinaus legen viele Online-Käufer Wert auf einen Bezahlanbiete…
17.06.2008
Bild: iclear - Zahlverfahren spielen Schlüsselrolle im Online-Handel – Kaufabbrüche vermeiden durch richtigen MixBild: iclear - Zahlverfahren spielen Schlüsselrolle im Online-Handel – Kaufabbrüche vermeiden durch richtigen Mix
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iclear - Zahlverfahren spielen Schlüsselrolle im Online-Handel – Kaufabbrüche vermeiden durch richtigen Mix

Mannheim.Vier von fünf Online-Shoppern in Deutschland brechen ihren Kaufvorgang ab, wenn ein Webshop nur die Bezahlung per Vorkasse anbietet. Heraus gefunden hat dies das Beratungs- und Forschungsinstitut ibi Research durch die Befragung von mehr als 1.300 Endverbrauchern. Darauf weist iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. Die Ergebnisse sind alarmierend und sollten Online-Händler aufhorchen lassen: Online-Shopper reagieren empfindlich, wenn die angebotenen Zahlungsverfahren nicht ihren Vorstellungen entsprechen. So verla…
12.06.2008
Bild: Vorsicht Produktabbildungen - Abweichungen von der Ware müssen grundsätzlich gekennzeichnet seinBild: Vorsicht Produktabbildungen - Abweichungen von der Ware müssen grundsätzlich gekennzeichnet sein
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Vorsicht Produktabbildungen - Abweichungen von der Ware müssen grundsätzlich gekennzeichnet sein

Mannheim. Händler, die Waren im Rahmen ihrer Produktbeschreibung abbilden, müssen unbedingt auf etwaige Abweichungen des Bildes vom angebotenen Produkt hinweisen. Darauf weist iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. In seinem Urteil vom 23. Oktober 2007 bezieht das Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen: 32 O 67/07 hierzu Stellung: Weicht die bildliche Darstellung nur minimal vom angebotenen Produkt ab, reicht ein kurzer Hinweis dazu in der Artikelbeschreibung aus. Hier ist etwa ein Satz wie „Die abgebildeten Produktfo…
04.06.2008
iclear - Ärger mit Bezahlsystemen schadet Online-Handel – c't magazin.tv berichtet über haarsträubende Fälle
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iclear - Ärger mit Bezahlsystemen schadet Online-Handel – c't magazin.tv berichtet über haarsträubende Fälle

Mannheim. Das Thema ist ausgesprochen unerfreulich: Immer mehr Online-Händler und Verbraucher berichten über – gelinde gesagt – seltsames Geschäftsgebaren im Zusammenhang mit Online-Bezahlsystemen. So greift c't magazin.tv in seiner Sendung am morgigen Samstag zwei haarsträubende Fälle auf, die jeglicher Kundenfreundlichkeit entbehren. „Solche Vorgänge untergraben das Vertrauen von Händlern und Verbrauchern und schaden dem gesamten Online-Handel“, kommentiert Michael Sittek, Geschäftsführer von iclear.de. Unter der Überschrift „Misstrauisch…
30.05.2008
iclear und Valentins kooperieren – Ausgefallene Blumen und Geschenke einfach bestellen und bezahlen
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iclear und Valentins kooperieren – Ausgefallene Blumen und Geschenke einfach bestellen und bezahlen

iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, und Valentins.de, der sympathische Blumenshop im Web, kooperieren. Ab sofort können Valentins-Kunden ihre Online-Bestellung schnell, einfach und sicher über iclear bezahlen. Rechtzeitig zum Muttertag, dem 11. Mai (Pfingstsonntag), hat der Blumen- und Geschenkversender Valentins jetzt eine Kooperation mit iclear, dem treuhänderischen Bezahlsystem im Internet, geschlossen. Damit können Online-Käufer, die bei Valentins eins der außergewöhnlich schönen Blumengebinde oder eins der sonstigen ind…
05.05.2008
iclear-Rechtstipp für Online-Käufer - Verkäufer muss bei Warenrückgabe sämtliche Versandkosten tragen
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iclear-Rechtstipp für Online-Käufer - Verkäufer muss bei Warenrückgabe sämtliche Versandkosten tragen

Mannheim. Online-Käufer, die im Rahmen ihres Widerrufs-/Rückgaberechts Ware zurückschicken, müssen weder Hin- noch Rücksendekosten tragen. Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Händler die Übernahme der Rücksendekosten ablehnen. Allerdings auch nur, wenn er seinen Kunden schon im Vorfeld ausdrücklich darüber informiert hat. Darauf weist iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. In einer von der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstrittenen Entscheidung (Aktenzeichen: 15 U 226/06 vom …
23.04.2008
Treuhänderische Bezahlsysteme im Aufwind – Verbraucher schätzen Sicherheit und einfache Abwicklung
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Treuhänderische Bezahlsysteme im Aufwind – Verbraucher schätzen Sicherheit und einfache Abwicklung

Mannheim. Treuhänderische Online-Bezahlsysteme gewinnen an Bedeutung. Je mehr Menschen im Internet einkaufen, die an Technik wenig Interesse haben, desto höher das Bedürfnis, ein einfaches, sicheres und transparentes System zum Bezahlen zu nutzen. Dies ist das Ergebnis einer iclear-Kundenanalyse. Das treuhänderische Internet-Abrechnungssystem von iclear (iclear.de) schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen und macht den Bestell- und Bezahlvorgang einfach und transparent. „Vielen Verbrauchern sind rein technisc…
14.04.2008
Verbraucher loben iclear-Zahlungsservice und bescheinigen dem Treuhänder hohes Dienstleistungsniveau
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Verbraucher loben iclear-Zahlungsservice und bescheinigen dem Treuhänder hohes Dienstleistungsniveau

Mannheim. Online-Käufer, die ihre bestellten Waren über iclear (iclear.de) bezahlen, sind mit dem Service des Treuhänders sehr zufrieden. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die iclear im Januar und Februar 2008 unter seinen Kunden durchgeführt hat. Viele Umfrageteilnehmer gaben an, sie wünschten sich mehr Shops, die iclear anbieten. Die Bewertungen der mehr als 500 von iclear befragten Kunden sind durchweg ausgesprochen positiv. So beurteilen sie das iclear Payment-System als gut, seriös, sicher, verständlich, kundenfreundlich. Auch die Ab…
26.03.2008
Widerrufsrecht - Zurückgenommene Ware darf wieder als neu verkauft werden
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Widerrufsrecht - Zurückgenommene Ware darf wieder als neu verkauft werden

Mannheim. Händler, die verkaufte Waren im Rahmen des Widerrufsrechts wieder zurücknehmen, dürfen diese Produkte an andere Kunden als neu weiter verkaufen. Darauf weist iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. Die Entscheidung kommt vom Amtsgericht Rotenburg (Aktenzeichen: 5C350/07). Im konkreten Fall handelte es sich um ein Mobiltelefon, in das der Kunde bereits eigene Daten eingegeben, es danach aber doch wieder an den Händler zurückgeschickt hatte. Grundsätzlich werde die Eigenschaft „neu“ eines Gegenstandes nicht dadurc…
18.03.2008
iclear-Rechtstipp für Webshop-Betreiber - Händler muss nicht alle Rücksendekosten tragen
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iclear-Rechtstipp für Webshop-Betreiber - Händler muss nicht alle Rücksendekosten tragen

Mannheim. Verkäufer, deren Kunden ihr Widerrufsrecht nach einem Kauf in Anspruch nehmen und die Ware zurückschicken, müssen nicht immer die gesamten Kosten der Rücksendung tragen. Wann der Händler von seiner Erstattungspflicht befreit ist, darüber informiert iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet. Die Erstattungspflicht des Händlers besteht nicht grundsätzlich für alle angefallenen Portokosten, sondern nur für „angemessene Kosten“ der Rücksendung. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 23.08.2006 (Akte…
11.03.2008
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