openPR Recherche & Suche
Presseinformation

iclear-Rechtstipp - Händler muss Rücksendungs-Risiko tragen

08.08.200810:51 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: iclear-Rechtstipp - Händler muss Rücksendungs-Risiko tragen

(openPR) Mannheim, 08. August 2008. Verbraucher, die Waren in einem Online-Shop gekauft haben und diese im Rahmen ihres Widerrufsrechts zurückschicken, tragen kein Risiko für die Rücksendung. Dies gilt auch, wenn ein entsprechender Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers fehlt. Darauf weist iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.

Grundsätzlich gilt: Die Rücksendung der Ware auf Basis des Widerrufsrechts erfolgt immer auf Gefahr des Händlers. Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Händler den Hinweis „Rücksendung auf unsere Gefahr“ in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnimmt. Unterlässt er dies, stellt das nicht automatisch eine unlautere Wettbewerbshandlung dar. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Eine Pflicht, die Widerrufsregelungen „in allen Einzelheiten darzustellen“, gehe zu weit, so die Berliner Richter in ihrem Beschluss vom 16. November 2007 (AZ: 5 W 341/07).

Eine Widerrufsbelehrung müsse zwar den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dürfe aber auch nicht mit zu viel juristischem Text überladen werden und dadurch für den Endverbraucher unverständlich werden, so das Gericht in seiner Begründung sinngemäß.

Um ganz sicher zu gehen und Unklarheiten von vornherein zu vermeiden, empfiehlt iclear allen Händlern, das aktuelle Muster der Widerrufs-/Rückgabebelehrung zu verwenden. Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen.

Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden Sie unter https://www.iclear.de/index.php?id=252.

Weiterführende Informationen, Gesetzestexte oder, soweit schon vorliegend, Urteile im Volltext finden sich unter www.rechtssicher.info.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 232774
 1009

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „iclear-Rechtstipp - Händler muss Rücksendungs-Risiko tragen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von iclear

Bild: Bildschirmgröße muss in Zentimetern angegeben sein – Falsche Einheiten verstoßen gegen WettbewerbsrechtBild: Bildschirmgröße muss in Zentimetern angegeben sein – Falsche Einheiten verstoßen gegen Wettbewerbsrecht
Bildschirmgröße muss in Zentimetern angegeben sein – Falsche Einheiten verstoßen gegen Wettbewerbsrecht
Mannheim, 06. Mai 2010. Online-Händler, die Elektronikartikel mit falschen Einheiten beschreiben, riskieren Ärger. So müssen zum Beispiel Bildschirm-Abmessungen neuerdings in Zentimetern angegeben werden. Darauf weist iclear (iclear.de), das treuhänderische Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. Seit dem 1. Januar 2010 gelten in Deutschland das Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG), beziehungsweise die Einheitenverordnung (EinhV). Die allerdings sind offenbar nur wenigen Online-Händlern bekannt. Nach Maßgabe dieser Normen müssen unter an…
Bild: Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht vermischen – Mangelnde Transparenz verstößt gegen WettbewerbsrechtBild: Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht vermischen – Mangelnde Transparenz verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht vermischen – Mangelnde Transparenz verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Mannheim, 26. Februar 2010. Online-Händler sollten dringend darauf achten, dass sie die Belehrung ihrer Kunden über das Rückgabe- und Widerrufsrecht nicht miteinander vermischen. Darauf weist iclear (iclear.de), das treuhänderische Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. Nicht selten finden sich in Online-Shops Klauseln, die überschrieben sind mit „Widerrufs- / Rückgaberecht“. Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 19.10.2009 (Aktenzeichen: 10 O 356/09) entschieden, dass eine derartige fernabsatzrechtliche Belehrung der Verbraucher …

Das könnte Sie auch interessieren:

Neue E-Payment-Studie – Fakten aus dem deutschen Online-Handel
Neue E-Payment-Studie – Fakten aus dem deutschen Online-Handel
… Bezahlen im Internet bleibt aufgrund des Spannungsfelds zwischen Kundenwünschen, anfallenden Kosten und Vermeidung von Zahlungsausfällen eine wichtige Herausforderung für Online-Händler. Wie die Händler mit dieser Herausforderung derzeit umgehen, hat das ECommerce-Leitfaden-Team mit einer aktuellen Händlerbefragung ermittelt. Die Ergebnisse liegen nun …
Bild: Paymentmakler empfiehlt BillpayBild: Paymentmakler empfiehlt Billpay
Paymentmakler empfiehlt Billpay
… Damit schließt sich die Lücke in der Zahlungsabwicklung von Kauf auf Rechnung, Lastschrift und Ratenkauf. Das entspricht dem optimalen Sicherheitsbedürfnis der Online-Händler bezüglich jeglicher Zahlungsausfälle. „Erfahrungsgemäß bringt die Einführung der Bezahlart Kauf auf Rechnung dem Online-Händler Umsatzsteigerungen von bis zu 30 Prozent. Mit der …
Bild: Absicherung für LastschriftverfahrenBild: Absicherung für Lastschriftverfahren
Absicherung für Lastschriftverfahren
… ihre Bestellung schnell erhalten und gleichzeitig eine gewisse Sicherheit haben: Eine Lastschrift kann der Kunde zurückbuchen lassen. Für Käufer ist dies praktisch, für Händler hingegen besteht ein Risiko für Zahlungsausfälle. Bei Ungedeckten Konten kommt es zu Rücklastschrift nebst teuren Rücklastschriftgebühren und die Händler müssen ihren Geldern …
PRESSEMITTEILUNG parcelLab: Weihnachtszeit ist Retourenzeit
PRESSEMITTEILUNG parcelLab: Weihnachtszeit ist Retourenzeit
Web-Weihnachten Weihnachtszeit ist Retourenzeit: So punkten Online-Händler bei der Rückversandabwicklung Wer Retouren nur als lästiges Übel begreift, verschenkt Umsatzpotenzial. Denn jede Rücksendung birgt großes Potenzial - zur Kundenbindung und zum Cross-Selling. Der auf Paketkommunikation spezialisierte Dienstleister parcelLab verrät, wie Händler …
Mehr Umsatz für Online-Händler durch Rechnungs- und Ratenkauf im Computop Paygate
Mehr Umsatz für Online-Händler durch Rechnungs- und Ratenkauf im Computop Paygate
… Computop baut die Online-Bezahlverfahren für Rechnungs- und Ratenkauf im Computop Paygate weiter aus. Mit den neu integrierten Bezahlverfahren Billpay und RatePAY verfügen Online-Händler ab sofort über insgesamt vier Möglichkeiten, ihren Kunden die Bezahlung der Waren per Rechnungs- oder Ratenkauf anzubieten. Die bereits zuvor integrierten Rechnungs- …
Bild: Komplex und vielfältig: Payment ist nicht gleich Payment!Bild: Komplex und vielfältig: Payment ist nicht gleich Payment!
Komplex und vielfältig: Payment ist nicht gleich Payment!
Die Experten von check2pay analysieren die Payment-Prozesse von Händlern und erkennen Optimierungspotenziale in einem rasanten Marktumfeld. Die Anforderungen an einen Online-Händler sind mittlerweile immens, die Ansprüche der Konsumenten sind enorm gestiegen. Es wird erwartet, zu jeder Zeit und an jedem Ort kanalübergreifend und bequem einkaufen zu …
Bild: PayPort ermöglicht Kauf auf Rechnung ohne RisikoBild: PayPort ermöglicht Kauf auf Rechnung ohne Risiko
PayPort ermöglicht Kauf auf Rechnung ohne Risiko
… Erfahrung am Markt, wenn es um Lösungen rund um den abgesicherten Kauf auf Rechnung im Online-Handel geht. In Deutschland ist das komfortable Geschäftsmodell noch sehr jung: Online-Händler können den Kauf auf Rechnung einfach und sicher online anbieten, denn sofort nach der Bestellung übernimmt PayPort die Forderung und somit auch das Risiko.. Um seinen …
Bild: Barzahlen.de – Die neue ePayment Zahlungsform im ascara eShopBild: Barzahlen.de – Die neue ePayment Zahlungsform im ascara eShop
Barzahlen.de – Die neue ePayment Zahlungsform im ascara eShop
… geschäftsführender Gesellschafter von ascara Software, das Konzept hinter der in Deutschland einmaligen Zahlungsart. Sobald die Zahlung im stationären Handel erfolgt, erhält der Händler eine Nachricht über den Zahlungseingang. Der Abwicklung des weiteren Bestellprozesses erfolgt wie gewohnt. Keine Angabe von sensiblen Daten Barzahlen.de eignet sich besonders …
Bild: Komplex und vielschichtig – Payment ist nicht gleich Payment!Bild: Komplex und vielschichtig – Payment ist nicht gleich Payment!
Komplex und vielschichtig – Payment ist nicht gleich Payment!
Die Anforderungen an einen Online-Händler sind mittlerweile immens, die Ansprüche der Konsumenten sind enorm gestiegen. Es wird erwartet, zu jeder Zeit und an jedem Ort kanalübergreifend und bequem einkaufen zu können. Das führt dazu, dass sich Händler sehr intensiv mit Ihrem eCommerce-Projekt und dem Onlineshop im speziellen beschäftigen, jedoch zu …
Bild: Einmal anschreiben bitte - payolution bringt Monatsrechnung in den Online-HandelBild: Einmal anschreiben bitte - payolution bringt Monatsrechnung in den Online-Handel
Einmal anschreiben bitte - payolution bringt Monatsrechnung in den Online-Handel
… werdende Online-Handel konnte diese Annehmlichkeit bisher nur selten anbieten. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Im Gegensatz zum Tante Emma Laden kennt der Online-Händler seine Kunden nicht persönlich und durch das damit verbundene fehlende Vertrauen, würde er so ein finanzielles Risiko eingehen. Das FinTec Unternehmen payolution hat dieses altbewährte …
Sie lesen gerade: iclear-Rechtstipp - Händler muss Rücksendungs-Risiko tragen