Es ist daher auch in Deutschland mit erheblichem Prozessrisiko zu rechnen. Das gilt sowohl für die Einstellung neuer Mitarbeiter als auch für Beförderung, Versetzung, Entlassung usw. Die Frage ist also, wie geht man als Inhaber bzw. Führungskraft mit dem ADG um?
Über das Unternehmen
Für ein gut vorbereitetes Unternehmen ist das Prozessrisiko und der Verwaltungsaufwand recht überschaubar. Details finden Sie unter http://www.antidiskriminierungsgesetz-online.de
Die EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung wird in nationales Recht umgesetzt. Es ergeben sich weitreichende Folgen im Arbeits-, aber auch im Vertragsrecht. Zukünftig soll ein Arbeitnehmer (bzw. Bewerber) die Möglichkeit haben, bei einer Diskriminierung wegen
* Geschlecht
* Alter
* Rasse
* Herkunft
* Religion
* Weltanschauung
* Sexueller Orientierung
die Gerichte zu bemühen. Dabei kann nicht nur eine vermeintlich geschädigte Person klagen, sondern auf Grund des Verbandsklagerechts auch Gewerkschaften oder Abmahnvereine. Zusätzlich erschwert …
29.03.2005
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