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Himmelsbach & Sauer

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Himmelsbach & Sauer Partnerschaft Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte Einsteinallee 1 77 933 Lahr Telefon: 07821 / 954 94-0 Fax: 07821 / 954 94-888 kanzlei@himmelsbach-sauer.de http://www.himmelsbach-sauer.de

Über das Unternehmen

Die Partnerschaft Himmelsbach & Sauer mit den Partnern Alfred Himmelsbach (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer), Ralph Sauer (Rechtsanwalt), Dr. Ralf Stoll (Rechtsanwalt) und das gesamte Team heißen Sie herzlich willkommen. Wir sind eine mittelständische interdisziplinäre Kanzlei mit den Arbeitsschwerpunkten Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung.

Bei Himmelsbach & Sauer stehen Ihnen 10 Berufsträger und über 30 ausgebildete Fachleute zu den jeweiligen Fachgebieten zur Verfügung.

Auf dieser Basis bieten wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung und Betreuung, unabhängig von Branche oder Größe Ihres Unternehmens.

Aktuelle Pressemitteilungen von Himmelsbach & Sauer
Bild: Die Unternehmensbesteuerung bei verschiedenen RechtsformenBild: Die Unternehmensbesteuerung bei verschiedenen Rechtsformen
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Die Unternehmensbesteuerung bei verschiedenen Rechtsformen

GmbH, GmbH & Co.KG, KG, AG oder doch einfach eine GbR? Bei der Wahl der passenden Unternehmensform spielen sowohl zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Überlegungen eine entscheidende Rolle. Darauf weisen die Steuerberater Lahr der Kanzlei Himmelsbach & Sauer in Lahr hin. Faktoren wie Art, Größe und Ertragskraft des Unternehmens, dessen Finanzierung, die Haftung, die Übertragbarkeit und Vererbbarkeit der Unternehmensanteile und gegebenenfalls die Beteiligung von Familienangehörigen müssen bei der Wahl beachtet werden. Nachfolgend stellen…
07.02.2012
Bild: KündigungsschutzBild: Kündigungsschutz
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Kündigungsschutz

Wird dem Arbeitnehmer eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen, ist regelmäßig von zentraler Bedeutung, ob er Kündigungsschutz für sich beanspruchen kann. Die in der Arbeitswirklichkeit ausschlaggebenden Kündigungsgründe entsprechen nämlich häufig nicht den Anforderungen des Kündigungsschutzes. Angesichts dessen ist aus Sicht des Arbeitnehmers zu begrüßen, dass das deutsche Arbeitsrecht insoweit einen dreifachen Schutz vorsieht. Dieser ist Ausdruck der sozialen Verantwortung, welche dem Arbeitgeber nach dem Werteverständnis der hiesigen Rech…
14.10.2011
Bild: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland rechtfertigt keine Kündigung wegen BetriebsstillegungBild: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland rechtfertigt keine Kündigung wegen Betriebsstillegung
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Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland rechtfertigt keine Kündigung wegen Betriebsstillegung

Gerade in grenznähe sind Arbeitgeber versucht den Kündigungsschutz durch eine Verlagerung des Betriebes in das grenznahe Ausland zu umgehen. Nach neuestem Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann jedoch eine Kündigung des Arbeitgebers nicht darauf gestützt werden, dass der Betrieb in Deutschland eingestellt wurde, wenn zeitnah der Betriebsteil in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist ins nahegelegen Ausland verlegt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Betriebsteil nicht auf das gleiche Unternehmen sondern auf ein anderes Konzernunternehmen üb…
29.08.2011
Bild: Schwerbehinderung - Falsche Angabe kann Anfechtung des Arbeitsvertrages nach sich ziehenBild: Schwerbehinderung - Falsche Angabe kann Anfechtung des Arbeitsvertrages nach sich ziehen
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Schwerbehinderung - Falsche Angabe kann Anfechtung des Arbeitsvertrages nach sich ziehen

BAG Urteil vom 07.07.2011 – 2 AZR 396/10 Die insbesondere im Arbeitsrecht tätige Kanzlei Himmelsbach & Sauer aus Lahr (Ortenau) teilt mit, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit neuestem Urteil entschieden hat, dass die zulässigerweise gestellte Frage nach einer Schwerbehinderung, vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten ist. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung ist danach jedoch nur dann möglich, wenn die Frage nach der Schwerbehinderung ursächlich für die Einstellung des Arbeitnehmers war. Nach Auskunft des im A…
29.08.2011
Bild: Studienkosten in zukünftigen Jahren absetzbarBild: Studienkosten in zukünftigen Jahren absetzbar
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Studienkosten in zukünftigen Jahren absetzbar

Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, hat entschieden, dass beruflich veranlasste Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten abziehbar sind, auch wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hatte (BFH, Urteile v. 28.7.2011 - VI R 38/10 und VI R 7/10; veröffentlicht am 17.8.2011). Nach der bisherigen Auffassung der Finanzämter waren Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium im Rahmen der Einkünfteermit…
29.08.2011
Bild: Urlaubsanspruch bei langer KrankheitBild: Urlaubsanspruch bei langer Krankheit
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Urlaubsanspruch bei langer Krankheit

Nach den neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfallen Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers dann nicht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage war überhaupt Urlaub zu nehmen. In den entschiedenen Fällen handelte es sich stets um Arbeitnehmer, die über den Verfallszeitraum des jeweiligen Jahresurlaubsanspruchs hinaus arbeitsunfähig erkrankt waren. Der im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwalt Franco Semioli von der Kanzlei Himmelsbach & Sauer in Lahr (Ortenau) …
29.08.2011
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