openPR Recherche & Suche
Pressearchiv

Herrmann & Mey Rechtsanwälte

Herrmann & Mey Rechtsanwälte

Rechtsanwälte Herrmann & Mey Dr. Marcus Mey, LL.M. Münchner Straße 8 85354 Freising T: 08161538690 F: 08161538699

Über das Unternehmen

Unsere Kanzlei wurde als Partnerschaftsgesellschaft der Rechtsanwälte Florian Herrmann und Marcus Mey zum 01.01.2009 gegründet. Davor bestand die Kanzlei bereits seit 2003 unter der Bezeichnung Herrmann & Wiedenmann in Freising und München. Mitte 2009 haben wir unsere Tätigkeit mit einem neuen Büro im Munich Airport Business Park (www.mabp.de) erweitert. Dem vorausgegangen war eine personelle Verstärkung, so dass für unsere Sozietät jetzt sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig sind.

Wir haben intern eine Verteilung der Rechtsgebiete vereinbart - dies garantiert Ihnen die bestmögliche Spezialisierung. Dennoch entscheiden letztlich natürlich Sie als unser "Arbeitgeber", wer Sie betreuen soll. Sagen Sie uns klar, was Sie möchten, was Sie erwarten - wir werden alles daran setzen, Sie nicht zu enttäuschen.

Rechtsanwälte gibt es viele - seitdem wir im Jahr 2001 zugelassen wurden, hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland fast verdoppelt. Dennoch haben wir es geschafft, uns im Norden Münchens mittlerweile zu etablieren. Wir vertreten Mandanten aus vielen Bereichen des regionalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, Aktiengesellschaften gleichermaßen wie inhabergeführte Mittelständler und Privatpersonen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Herrmann & Mey Rechtsanwälte
Bild: Altersgrenze für Lufthansa-Piloten verstößt gegen EU-RechtBild: Altersgrenze für Lufthansa-Piloten verstößt gegen EU-Recht
Herrmann & Mey Rechtsanwälte

Altersgrenze für Lufthansa-Piloten verstößt gegen EU-Recht

Nach dem noch geltenden Tarifvertrag für die Cockpitbesatzungen müssen Lufthansa-Piloten mit Vollendung des 60. Lebensjahres zwangsweise ausscheiden. Gegen diese Regelung haben wir vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main geklagt - mit dem Argument, dass die Regelung gegen das AGG und damit Europarecht verstößt und dass die Tarifvertragsparteien nicht für die Einhaltung von Sicherheitsstandarts im deutschen und internationalen Luftraum zuständig sind, sondern dies allenfalls Sache des Gesetzgebers wäre. Genau dieser Argumentation ist der Gutacht…
26.05.2011
1
Sie lesen gerade: Herrmann & Mey Rechtsanwälte Presse – Pressemitteilung