(openPR) Nach dem noch geltenden Tarifvertrag für die Cockpitbesatzungen müssen Lufthansa-Piloten mit Vollendung des 60. Lebensjahres zwangsweise ausscheiden. Gegen diese Regelung haben wir vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main geklagt - mit dem Argument, dass die Regelung gegen das AGG und damit Europarecht verstößt und dass die Tarifvertragsparteien nicht für die Einhaltung von Sicherheitsstandarts im deutschen und internationalen Luftraum zuständig sind, sondern dies allenfalls Sache des Gesetzgebers wäre. Genau dieser Argumentation ist der Gutachter vor dem EuGH, bei dem ein Parallelverfahren mittlerweile zur Entscheidung liegt, nun in seiner Argumentation gefolgt (AZ: C-447/09). Der EuGH folgt in fast allen Fällen der Einschätzung des Gutachters, so dass wir sehr guter Hoffnung sind, dass die strittige Klausel im Tarifvertrag für ungültig erklärt werden wird. Dies wäre eine schwere Niederlage weniger für die Lufthansa selbst, die letztlich durchaus ein Interesse an der Weiterbeschäftigung der überwiegend hochbezahlten Piloten hätte, als vielmehr für die Vereinigung Cockpit (VC), die in teils ideologisch verbohrter Weise bisher jede Anpassung der Regelungen an die gestiegene Lebensalterszeit generell und insbesondere auch geltende internationale Regelungen strikt blockiert.
Rechtsanwälte Herrmann & Mey
Dr. Marcus Mey, LL.M.
Münchner Straße 8
85354 Freising
T: 08161538690
F: 08161538699
Über das Unternehmen
Unsere Kanzlei wurde als Partnerschaftsgesellschaft der Rechtsanwälte Florian Herrmann und Marcus Mey zum 01.01.2009 gegründet. Davor bestand die Kanzlei bereits seit 2003 unter der Bezeichnung Herrmann & Wiedenmann in Freising und München. Mitte 2009 haben wir unsere Tätigkeit mit einem neuen Büro im Munich Airport Business Park (www.mabp.de) erweitert. Dem vorausgegangen war eine personelle Verstärkung, so dass für unsere Sozietät jetzt sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig sind.
Wir haben intern eine Verteilung der Rechtsgebiete vereinbart - dies garantiert Ihnen die bestmögliche Spezialisierung. Dennoch entscheiden letztlich natürlich Sie als unser "Arbeitgeber", wer Sie betreuen soll. Sagen Sie uns klar, was Sie möchten, was Sie erwarten - wir werden alles daran setzen, Sie nicht zu enttäuschen.
Rechtsanwälte gibt es viele - seitdem wir im Jahr 2001 zugelassen wurden, hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland fast verdoppelt. Dennoch haben wir es geschafft, uns im Norden Münchens mittlerweile zu etablieren. Wir vertreten Mandanten aus vielen Bereichen des regionalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, Aktiengesellschaften gleichermaßen wie inhabergeführte Mittelständler und Privatpersonen.