Wenn man den Mieterorganisationen Glauben schenkt, dann kommt es beim Thema Betriebskostenabrechnungen immer wieder zum Streit zwischen Vermietern und Mietern. Die Realität sieht in der Tat anders aus. Der Mieterbund vergißt z. B. zu erwähnen, dass nur ein geringer Anteil von Betriebskostenabrechnung überhaupt zur Prüfung vorgelegt wird, weil Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Abrechnung von Betriebskosten zunächst einmal die mietvertragliche Vereinbarung ist.…
26.10.2005
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