Hartz-4-Empfängern steht rechtlich 129 EURO monatlich seit dem 21.01.2021 für FFP2-Masken zu. Die Bundesanstalt für Arbeit weigert sich aber zu zahlen. Obwohl die gesetzlichen Vorschriften vor liegen.
Ein Jobcenter muss einem Hartz-IV-Bezieher monatlich 129 EURO für eine Ausstattung von Schutzmasken bezahlen oder 20 Masken pro Woche bereitstellen. Soweit die Entscheidung des Sozialgerichtes Karlsruhe. Diese Entscheidung war eine Einzelfallentscheidung zugunsten des Klägers. Der Kammerbeschluss (SG Karlsruhe vom 11.02.2021, Az. S 12 AS 213/2…
02.03.2022
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